Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat im Jahr 2014 die Konzeption der
Offenen Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen. Daneben
wurde festgelegt, dass die Konzeption regelmäßig jährlich fortzuschreiben ist.
Dies wurde von der Verwaltung schnellstmöglich umgesetzt. Eine jährliche
Fortschreibung ließ sich jedoch nicht realisieren. Letztmalig wurde die
Konzeption im Jahr 2018 fortgeschrieben.
Die
Konzeption stellt die Rahmenbedingungen, die Häuser, die Pädagogik sowie im
Anhang die Stundenaufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
bestehenden Vereinbarungen, Rahmenkonzepte und Qualitätsstandards dar.
Die
Konzeption im vorliegenden Entwurf ist aus Sicht der Verwaltung an wenigen
Stellen - meist redaktionell - geändert. Daneben ist die geänderte
Personalsituation berücksichtigt, nachdem der Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) beschlossen hat, eine Erzieher- in eine Sozialpädagogenstelle
umzuwandeln.
Die
Konzeption wird in der Sitzung anhand einer Präsentation erläutert.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Konzeption (Stand: Mai 2022) für die Offene Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die der Sitzungsvorlage Nr. 035/2022 SG vom 05.05.2022 als Anlage beigefügt ist. Die Konzeption ist bei Bedarf fortzuschreiben.