Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Sanierung der Sporthalle in Wustrow (Wendland)
Vorlage
037/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Sporthalle in Wustrow (Wendland) wurde in den Jahren 2019 bis 2020 grundlegend saniert.

 

In den Haushalt sind für die Sanierung Mittel in Höhe von 1.168.000,00 € eingeplant worden. Dies entspricht der Kostenschätzung aus dem Frühjahr 2018.

 

Die Sporthalle wurde hierbei komplett saniert und ein Sozialtrakt angebaut.

 

Für die Sanierung und Erweiterung des Sozialtrakts wurden ca. 140.000,00 € für Planungskosten und 1.028.000,00 € für Baukosten ausgegeben.

 

Es liegen zurzeit noch Rechnungen in Höhe von 42.300,00 € vor.

 

Bei der Anmeldung der Haushaltsmittel im Jahr 2018 sind leider nur die Baukosten und nicht die Planungskosten in den Haushalt eingestellt worden.

Daher ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich.

 

Von den eigentlichen Baukosten her ist die Maßnahme sogar unter den Baukosten aus der Schätzung aus dem Jahr 2018 geblieben.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Sanierung der Sporthalle in Clenze (INV 18.002).

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

1.210.300,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

1.168.000

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV17.036

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

x

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

x

Nein, ÜPL

42.300,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

INV18.002

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

Höhere Abschreibungen

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

x

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

90 %

Höhe:

1.080.000,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

x

Nein

 

Ja

 

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 42.300 € für die Sanierung der Sporthalle in Wustrow (Wendland) wird genehmigt. Die Deckung erfolgt aus der INV18.002.