Betreff
Besetzung der kaufmännischen Betriebsleitung des Kommunal-Service Lüchow
Vorlage
042/2022 SG
Aktenzeichen
666206SG:Dienstanweisung
Art
Sitzungsvorlage SG

Gemäß § 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ durch eine/einen technische/n und eine/einen kaufmännische/n Betriebsleiterin/Betriebsleiter geführt.

Die kaufmännische Betriebsleitung wurde bisher durch Frau Anne Jirjahlke wahrgenommen. Da sie die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zum 30. Juni 2022 verlässt, ist sie von dieser Funktion abzuberufen.

Im Ausschreibungsverfahren zur Besetzung der freiwerdenden Stelle konnte sich Herr Kai Pauls als geeigneter Bewerber durchsetzen. Für seine Bestellung zum kaufmännischen Betriebsleiter mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 ist noch der entsprechende Ratsbeschluss erforderlich.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Kosten für die kaufmännische Betriebsleitung werden im Zuge der Abrechnung der Verwaltungskostenpauschale vom Eigenbetrieb an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erstattet. Durch den Wechsel in der Betriebsleitung entstehen keine zusätzlichen Kosten, sodass die im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigten Aufwendung ausreichen werden.

 


Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         Frau Anne Jirjahlke zum 30. Juni 2022 von der kaufmännischen Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ abzuberufen und

 

b)        Herrn Kai Pauls mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 zum kaufmännischen Betriebsleiter des Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ zu bestellen.