Betreff
Weitere Vorgehen in Bezug auf den Schulstandort Clenze inklusive Außenstelle Schnega
Vorlage
044/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Sachverhalt mit Begründung:

 

 

An der Außenstelle der Astrid-Lindgren-Südkreisschule in Schnega werden aktuell die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klasse aus Schnega gemeinsam in einer "Lernlandschaft" in Mobilbauweise unterrichtet.

 

Für die zu erwartenden 14 Schulanfängerinnen und Schulanfänger des Schuljahres 2022/2023 sollte in Schnega eine neue Lernlandschaft geschaffen werden. Hierzu hatte sich der Samtgemeinderat für eine Umsetzung der 2. Lernlandschaft ebenfalls in Mobilbauweise entschieden. Die Aufstellung der Mobilbauten wurde anschließend durch die Verwaltung öffentlich ausgeschrieben. Das nun vorliegende Ergebnis der Ausschreibung ist ernüchternd. Es liegt nur ein einziges Angebot vor und dieses sieht anstatt der für eine solche Lösung ehemals üblichen 110.000,00 € nun Kosten von 2,3 Millionen € vor. Eine Summe, die im Haushalt der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) unmöglich realisiert werden kann.

 

Da die Umsetzung der geplanten 2. Lernlandschaft in Mobilbauweise in Schnega zum Schuljahresbeginn angesichts der aktuellen Lage so nicht möglich ist, hat die Verwaltung mehrere alternative Varianten erarbeitet:

 

Variante 1: Einschulung in Clenze (31 Kinder aus Schulbezirk Clenze + 14 Kinder aus Schulbezirk Schnega = 45 Kinder insgesamt), in Schnega bleibt die 1. Lernlandschaft mit dann 2. und 3. Klasse. Der Markt wird weiter beobachtet und die 2. Lernlandschaft wird zu einem späteren, günstigeren Zeitpunkt beschafft. Der Umzug des Jahrgangs 2022/2023 folgt zu einem späteren Zeitpunkt und die Einschulung 2023/2024 findet in Schnega statt.

 

Kosten für die Einschulung in Clenze für den Schulträger: -

Kosten für die 2. Lernlandschaft in geplanter Höhe:

 

 

Variante 2: Einschulung in Clenze (31 Kinder aus Schulbezirk Clenze + 14 Kinder aus Schulbezirk Schnega = 45 Kinder insgesamt), in Schnega bleibt die 1. Lernlandschaft mit dann 2. und 3. Klasse. Die eingeschulten Kinder bleiben in Clenze.

 

Kosten für die Einschulung in Clenze für den Schulträger: - 

 

 

Variante 3: Einschulung in Schnega (14 Kinder) durch Herrichtung von Teilen des alten Schulgebäudes lt. Anlage (Plan). Die Einschulung 2023/2024 erfolgt auch in Schnega.

 

Kosten für die Einschulung in Schnega: Sanierungskosten geschätzt 30.000,00 € bis 50.000,00 €

Die bauaufsichtliche Genehmigung und die Genehmigung der Landesschulbehörde müssen eingeholt werden.

 

 

Variante 4: Einschulung in Schnega (14 Kinder) in 1. Lernlandschaft, 3. Klasse wechselt im Sommer 2022 in die Grundschule nach Clenze  - Vorschlag der Schule, die sich folgende Lösung pädagogisch begründet überlegt hat (Auszug aus einer Mail der Schulleitung):

 

„Laut Konzept für die Schnegaer Außenstelle sollten dort 2 Lernlandschaften als jeweils pädagogische Einheit geführt werden:

Klasse 1 und 2 sowie Klasse 3 und 4 sollten je eine gemeinsame jahrgangsübergreifende Lernlandschaft in Anlehnung an das Clenzer Konzept und die niedersächsischen curricularen Vorgaben bilden.

Wenn im zeitlichen Rahmen der kommenden zwei Schuljahre aus Sparzwängen in Schnega nur die Räume für zwei Klassen zur Verfügung stehen, dann möchte die Schule dort weiterhin die Klassen 1 und 2 unterbringen und als pädagogische Einheit führen wie im Konzept vorgesehen.

Dies würde bedeuten, dass für die Kinder aus dem Einzugsgebiet Schnega das Motto "Kurze Beine, kurze Wege" aufrechterhalten werden kann, weil sie die ersten beiden Schuljahre in Schnega verbringen könnten.

Zur 3. Klasse würden die Kinder nach Clenze in die "grüne Villa" wechseln. Sie würden dann die zweite Hälfte ihrer Grundschulzeit in Clenze verbringen. So könnten sie hier im 3. und 4. Schuljahr von dem größeren Angebot an AGs (jahrgangsübergreifende Wahlpflicht-AG) und den Auswahlmöglichkeiten des Ganztags profitieren und sich an den Wechsel zur KGS "gewöhnen", z.B. durch Nutzung der Sporthalle dort, die Wege vom und zum Busbahnhof, das Mittagessen in der Mensa etc.

In der Villa wäre dann Platz für die pädagogische Einheit 3/4 (im kommenden Jahr nur Klasse 3) und die Kinder der Koop-Klasse der Wendlandschule.

Diese Lösung bietet die größtmögliche Vereinigung wichtiger pädagogischer Prämissen, einen klaren Ausblick für die Familien im Raum Schnega und ein möglichst sinnvolles Kontinuitätsversprechen.“

(Der Lösungsvorschlag der Schule kann hoffentlich den vorliegenden Schülerzahlen bis zu einer dauerhaften Lösung in Schnega gerecht werden.)

 

Kosten für den Schulträger: -

Klärung mit der Landesschulbehörde muss erfolgen.

 

 

Variante 5: Einschulungsort fraglich, die Verwaltung versucht durch eine freihändige Vergabe die 2. Lernlandschaft in Mobilbauweise zum Schuljahr 2022/2023 zu beschaffen. Da der Markt für Mobilbauten derzeit sehr angespannt ist, können weder Kosten noch Zeitpläne dafür genannt werden. Die Umsetzung ist daher eher fraglich.

 

Die Schülerzahlen sind als Anlage beigefügt.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

Je nach Variante

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

110.000

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind oben dargestellt.  


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem SGA zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt Variante ___ zur Einschulung des Jahrgangs 2022/2023.

 

Deckungsvorschlag: