Die
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lüneburg -, plant den Bau eines
Radweges an der B 248 zwischen Grabow und der Einmündung der B 493. Für den Bau
des Radweges werden Flächen für Ausgleichsmaßnahmen und Grünflächen des
Bebauungsplanes „Am Kreuzweg“ in Anspruch genommen. Diese Flächen müssen an
anderer Stelle ersetzt werden.
Von
der im Bebauungsplan „Am Kreuzweg“ festgesetzten öffentlichen Grünfläche auf
dem Flurstück 36/41, Flur 9, Gemarkung Grabow, wird für den Bau des Radweges
eine Fläche von 835 qm parallel zur B 248 benötigt. Aus dem Flurstück 24/2,
Flur 1, Gemarkung Gollau, das als öffentliche Grünfläche - Biotop für
wildlebende Tiere und Pflanzen - festgesetzt ist, wird eine Fläche von 2.205 qm
benötigt. Dieses Flurstück dient als Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff in
Natur und Landschaft des Bebauungsplanes.
Die
für den Bau des Radweges benötigte Fläche des Flurstückes 36/41 wird als
öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, die des Flurstückes 24/2 wird aus dem
Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen.
Als
Ersatz für die entfallenden Grün- und Ausgleichsflächen wird eine Teilfläche in
Größe von 4.143 qm des Flurstücks 53/4, Flur 5, Gemarkung Plate, als
öffentliche Grünfläche - extensives Grünland - mit der Zusatzbestimmung „Fläche
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft“ als Ausgleichsfläche festgesetzt. Diese Fläche befindet sich im
Bereich zwischen Lübelner Mühlenbach, Jeetzel und der Bahnstrecke Dannenberg-Lüchow
und ist Teil eines Kompensationspools, der in der 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) als öffentliche
Grünfläche - Grünland - mit der Zusatzbestimmung „Fläche für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt
ist.
Auf
dem Flurstück 53/4 sind Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen für mehrere
Bebauungspläne und Satzungen festgesetzt und teilweise bereits durchgeführt
worden. Das Maßnahmenkonzept für dieses und die angrenzenden Flurstücke wurde
im Rahmen des Bebauungsplanes „Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)“ vom Büro
Schaper-Steffen-Runtsch aufgestellt.
Alle
durch diese Bebauungsplanänderung betroffenen Grundstücke stehen im Eigentum
der Stadt Lüchow (Wendland).
Das
Planverfahren ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt worden. Die betroffenen Behörden sind mit Schreiben vom 29. März 2007
beteiligt worden mit Frist für die Abgabe einer Stellungnahme bis zum 25. April
2007. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat eine Stellungnahme abgegeben. Die
Stellungnahme mit dem Beschlussvorschlag ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Aufgrund der Stellungnahme waren nur geringfügige Nachbesserungen erforderlich.
Die
Bebauungsplanänderung wurde von der Verwaltung ausgearbeitet, wodurch keine
Kosten für externe Bearbeitung entstanden sind.
Der
Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg wird, wie in der Anlage,
die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, aufgeführt, entschieden.
b) die
3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzweg“ als Satzung mit der Begründung.