Betreff
Regenentwässerung in der Johannisstraße - Antrag des Wendländischen Geschichts- und Altertumsvereins von 1905 e. V. (WGAV)
Vorlage
055/2022 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Wendländische Geschichts- und Altertumsverein von 1905 e. V. (WGAV) hat in den letzten Jahren das ehemalige Wohnhaus in der Johannisstraße 2 und 3 sukzessive zu einem Museum umgebaut. Im Zuge der Bau- und Umbauarbeiten wurde hierbei festgestellt, dass die Regenentwässerung der Dachflächen nicht über Fallrohre in einen Kanal erfolgt. Die Fallrohre laufen frei an der Gebäudegrenze aus und entwässern über den Gehweg in die Gossenanlagen der Johannisstraße. Dieser Umstand ist vermutlich historisch bedingt und stellt sich ebenso bei weiteren Gebäuden im besagten Straßenzug dar.

 

Durch die oben dargestellte Sachlage ist es nicht auszuschließen, dass sich durch das den Gehweg querende Wasser eine Gefahrenstelle für Fußgänger ergibt. Dies dürfte insbesondere im Winter der Fall sein, wenn der Untergrund gefroren ist und Tauwasser vom Dach auf den Gehweg fließt.

 

Ein Ortstermin zwischen dem Planungsbüro des WGAV und der Verwaltung hat vorab ergeben, dass der öffentliche Regenwasserkanal auf der Westseite der Straße verläuft. Jedoch verläuft der Vorfluter des Kanalnetzes in einem schmalen Steg zwischen den Häusern Nummer 3 und 4. Ein Einleiten des Regenwassers in den Vorfluter wäre technisch möglich.

 

Gemäß der geltenden Rechtslage ist das anfallende Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Einer Einleitung in einen öffentlichen Kanal kann die jeweilige Kommune ausnahmsweise und nur in begründeten Fällen zustimmen.

 

Der WAGV ist sich der beschriebenen Problematik bewusst und beantragt bei der Stadt Lüchow (Wendland), die Durchführung der Maßnahmen zu prüfen.

Hierbei ist zu beachten, dass die Stadt eine Aufgrabegenehmigung zum Öffnen des Oberbaus erteilen sowie das Verlegen der Leitungen in ihrem Gehweg genehmigen muss.

 

Zudem geht aus dem Antrag hervor, dass der WGAV die Maßnahme durch die Stadt Lüchow (Wendland) durchführen lassen wollen würde. Die Kosten für die Herstellung des Anschlusses belaufen sich aktuell auf ca. 8.000,00 €.

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Bei Beschlussvorschlag a):

X

Nein

Ja, weitere Ausführungen

 

Bei Beschlussvorschlag b):

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

2022

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

8.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

Straßenunterhaltung/

Instandhaltung Straßen

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

  


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                   die baulichen Maßnahmen für die Beseitigung der Regenwasserproblematik in der Johannisstraße 2 und 3 zu genehmigen. Die Kosten für die Durchführung verbleiben beim Antragssteller.

 

ODER

 

b)                  die baulichen Maßnahmen für die Beseitigung der Regenwasserproblematik in der Johannisstraße 2 und 3 zu genehmigen. Die Kosten in Höhe von ca. 8.000,00 € und die Umsetzung der Maßnahme trägt bzw. erfolgt durch die Stadt Lüchow (Wendland).