Der Wendländische Geschichts- und
Altertumsverein von 1905 e. V. (WGAV) hat in den letzten Jahren das ehemalige
Wohnhaus in der Johannisstraße 2 und 3 sukzessive zu einem Museum umgebaut. Im
Zuge der Bau- und Umbauarbeiten wurde hierbei festgestellt, dass die
Regenentwässerung der Dachflächen nicht über Fallrohre in einen Kanal erfolgt.
Die Fallrohre laufen frei an der Gebäudegrenze aus und entwässern über den
Gehweg in die Gossenanlagen der Johannisstraße. Dieser Umstand ist vermutlich
historisch bedingt und stellt sich ebenso bei weiteren Gebäuden im besagten
Straßenzug dar.
Durch die oben dargestellte Sachlage ist es
nicht auszuschließen, dass sich durch das den Gehweg querende Wasser eine
Gefahrenstelle für Fußgänger ergibt. Dies dürfte insbesondere im Winter der
Fall sein, wenn der Untergrund gefroren ist und Tauwasser vom Dach auf den
Gehweg fließt.
Ein Ortstermin zwischen dem Planungsbüro des
WGAV und der Verwaltung hat vorab ergeben, dass der öffentliche
Regenwasserkanal auf der Westseite der Straße verläuft. Jedoch verläuft der
Vorfluter des Kanalnetzes in einem schmalen Steg zwischen den Häusern Nummer 3
und 4. Ein Einleiten des Regenwassers in den Vorfluter wäre technisch möglich.
Gemäß der geltenden Rechtslage ist das
anfallende Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Einer
Einleitung in einen öffentlichen Kanal kann die jeweilige Kommune ausnahmsweise
und nur in begründeten Fällen zustimmen.
Der WAGV ist sich der beschriebenen
Problematik bewusst und beantragt bei der Stadt Lüchow (Wendland), die
Durchführung der Maßnahmen zu prüfen.
Hierbei ist zu beachten, dass die Stadt eine
Aufgrabegenehmigung zum Öffnen des Oberbaus erteilen sowie das Verlegen der
Leitungen in ihrem Gehweg genehmigen muss.
Zudem geht aus dem Antrag hervor, dass der
WGAV die Maßnahme durch die Stadt Lüchow (Wendland) durchführen lassen wollen
würde. Die Kosten für die Herstellung des Anschlusses belaufen sich aktuell auf
ca. 8.000,00 €.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? Bei Beschlussvorschlag a): |
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X |
Nein |
Ja, weitere Ausführungen |
Bei
Beschlussvorschlag b):
Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
2022 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
8.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
Straßenunterhaltung/ Instandhaltung Straßen |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung,
Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
beschließt,
a)
die
baulichen Maßnahmen für die Beseitigung der Regenwasserproblematik in der
Johannisstraße 2 und 3 zu genehmigen. Die Kosten für die Durchführung
verbleiben beim Antragssteller.
ODER
b)
die
baulichen Maßnahmen für die Beseitigung der Regenwasserproblematik in der
Johannisstraße 2 und 3 zu genehmigen. Die Kosten in Höhe von ca. 8.000,00 € und
die Umsetzung der Maßnahme trägt bzw. erfolgt durch die Stadt Lüchow
(Wendland).