Betreff
Auswahl des alternativen Pflasterbelages für die Einmündungsbereiche in der Innenstadt
Vorlage
057/2022 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat am 11. April 2022 beschlossen, die Einmündungsbereiche bestimmter Straßenkreuzungen in der Innenstadt aufgrund von erheblichen Schäden des Klinkerpflasters mit anderem Material instand zu setzen. Hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen sind noch die Zulässigkeit mit der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB) und dem Zuwendungsgeber abzustimmen. Hierzu ist es notwendig, eine Vorauswahl von möglichen alternativen Pflasterbelegen auszuwählen.

 

Seitens der Verwaltung werden folgende Varianten vorgeschlagen (siehe Anlage):

 

1) Mammutplatte

 

2) Combi Connect

 

3) Granitsteinpflaster

 

4) Ambiente/Plan

 

5) UNI Optiloc

 

Die Maßnahme soll im Zuge des Glasfaserausbaus ausgeführt werden. Hierzu stehen die in der Sitzungsvorlage Nr. 022/2022 ST vom 21.03.2022 beschriebenen 70.000 € zur Verfügung.

 

Diese Mittel aus dem Rechtsstreit mit der seinerzeit bauausführenden Firma müssen dem aktuellen Haushalt durch eine überplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung erfolgt aus dem Bilanzkonto (passive Rechnungsabgrenzung) für den besagten Rechtsstreit.

 

 

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

Ja

X

Nein, ÜPL

70.000,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

3147000/625002

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

70.000,00 € auf Bilanzkonto 2911000 (passive Rechnungsabgrenzung), Rechtsstreit mit der ausführenden Firma

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: 

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                   die Mittel in Höhe von 70.000,00 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen (SK 4212001, KST 625002, KTR 541120). Die Deckung erfolgt aus den Erträgen aus der Vergleichszahlung der beauftragten Firma und

 

b)            als alternativen Pflasterbelag für die Einmündungsbereich die Variante ____ auszuwählen und die Verwaltung damit zu beauftragen, mit dieser Variante in die Abstimmung mit der Förderbehörde und der UDB zu gehen.