Der
Rat der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow hat am 23. März 2006 den
Aufstellungsbeschluss für diese 39.1. Änderung des Flächennutzungsplanes
gefasst.
Ziel
der Planung ist die Zulässigkeit einer erweiterten Nutzung des leer stehenden
ehemaligen Möbelmarktes an der Saaßer Chaussee in Lüchow (Wendland). Um dieses
zu ermöglichen, werden die Darstellungen für das Sondergebiet - Einkauf -, nur
das Flurstück 1/1, Flur 11, Gemarkung Loge, betreffend, geändert.
Da
der Bedarf für ein großflächiges Möbelhaus in der vorhandenen Größe nicht mehr
besteht, ist eine Nutzung des Gebäudes voraussichtlich nur durch mehrere
Geschäfte möglich. Dieses bedingt die Zulassung eines Einkaufszentrums für die
gemäß der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes zulässigen, großflächigen
Einzelhandelsbetriebe mit eingeschränktem Warenangebot. Es soll keine
Erweiterung der bisher zulässigen Verkaufsfläche erfolgen, um zumindest
diesbezüglich den Anforderungen der Raumordnung zu entsprechen.
Einkaufszentren
sind eine Zusammenfassung verschiedener Branchen und Größenordnungen des
Einzelhandels, die in der Regel innerhalb eines einheitlich geplanten, gebauten
und verwalteten Gebäudekomplexes untergebracht sind. Dieses soll in dem
bestehenden Gebäude ermöglicht werden, ohne bauliche Erweiterungen zuzulassen.
Zusätzlich
zu Möbeln wird ein Branchenmix innerhalb eines Einkaufszentrums zugelassen. In
dem, von der Stadt Lüchow (Wendland) parallel aufzustellenden Bebauungsplan
sollten Einschränkungen der Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Sortimente
festgesetzt werden, die deutlich unterhalb der Verkaufsflächengrößen
entsprechender Märkte bzw. Fachgeschäfte liegen.
Eine
weitere Änderung betrifft die externe Ausgleichsfläche. Die Teile des
Flurstücks 63, Flur 25, Gemarkung Lüchow, können nicht freihändig zu einem
angemessenen Preis erworben werden. Um ein Enteignungsverfahren zu vermeiden,
wurde im weiteren Umfeld eine Ersatzfläche gesucht, welche im Eigentum der Stadt
Lüchow (Wendland) steht. Das Flurstück 23, Flur 12, Gemarkung Bösel, ist in
Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde (UNB) als Ersatz geeignet, da
dort eine wertvolle Ergänzung des auf diesem Grundstück befindlichen Biotops
erfolgen kann.
Das
Flurstück 23 hat eine Fläche von 21.951 qm, von denen 14.072 qm laut Kataster
als Ackerland klassifiziert sind. Die übrige Fläche wird von einer ehemaligen
Sandentnahmestelle, in deren Bereich sich das gemäß § 28 a NNatG besonders
geschützte Biotop GB-DAN 3033/26 befindet, eingenommen. Die als Ackerland
anzusehende Fläche wird als öffentliche Grünfläche - extensives Grünland -
dargestellt. Für die ehemalige Sandentnahmestelle erfolgt die Darstellung als
Biotop für wildlebende Tiere und Pflanzen.
Nach
langwierigen Verhandlungen mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und dem Investor
konnte im Februar 2007 die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
erfolgen.
Es
ist eine Stellungnahme des Landkreises eingegangen, aufgrund derer einige
Änderungen und Ergänzungen der textlichen Änderung und der Begründung
erforderlich waren.
Die
überarbeitete Planung wurde mit der Begründung und dem Umweltbericht vom
2. April 2007 bis einschließlich 2. Mai 2007 öffentlich ausgelegt. Während
der Auslegung ist eine erneute Stellungnahme des Landkreises eingegangen. Es
sind einige Berichtigungen in der Begründung erforderlich.
Die
Stellungnahmen sind mit den Beschlussvorschlägen der Sitzungsvorlage als Anlagen
beigefügt.
Die
Kosten der Planung werden vom Investor getragen.
Der
Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
a) über
die eingegangenen Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der
Sitzungsvorlage beigefügt ist, aufgeführt, entschieden.
b) die
39.1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde
Lüchow wird festgestellt mit der Begründung und dem Umweltbericht.