Die Gemeindeverbindungsstraße 8 (GV-Straße 8) verläuft nördlich der
Ortslagen Rehbeck und Seerau in der Lucie und verbindet diese. Etwa auf halber
Strecke überquert sie die Jeetzel mit der oben genannten Brücke.
Das Brückenbauwerk befindet sich momentan in
der Baulast des Jeetzeldeichverbandes. Aufgrund der Vorgaben und Festsetzungen
des Niedersächsischen Straßengesetzes müssen Brückenbauwerke bei höhengleichen
Kreuzungspunkten immer von dem unterhalten werden, dem dieses Bauwerk dient
(NStrG § 35 b). Straßenbaulastträgerin ist in diesem Fall die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland).
Historisch gesehen, befand sich nach
derzeitigem Sachstand die Brücke ursprünglich im Eigentum der öffentlichen Hand
bzw. im kommunalen Eigentum der Stadt Lüchow. Aufgrund von
Zuwendungsbestimmungen in den 1970er Jahren, wonach Unterhaltungsverbände die
Neuanlage bzw. grundhafte Instandsetzung von Brückenbauwerken gefördert bekommen
haben, wird vermutet, dass das Bauwerk auf diesem Wege in die Baulast des
heutigen Jeetzeldeichverbandes gekommen ist. Im Anschluss an den Bau der Brücke
wurde versäumt, das Bauwerk zurück in die kommunale Straßenbaulast zu geben,
was auch bei der Gründung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht vorgenommen
wurde.
Aufgrund der Ergebnisse einer routinemäßigen
Brückenprüfung des Bauwerkes im Jahr 2020 durch den Jeetzeldeichverband, wurde
ein dringender Sanierungsbedarf festgestellt.
Der Verband wandte sich daraufhin an die
Verwaltung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), da diese als
Straßenbaulastträgerin für die über die Brücke verlaufende Straße und deren
Unterhaltung zuständig ist. Diesbezüglich wurde eine gemeinschaftliche
Sanierung verabredet, wobei der Jeetzeldeichverband die Abdichtung und
Instandsetzung des Brückenkörpers bzw. Brückenoberbaus und die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) die Abdichtung und Instandsetzung der Straße, der
Schrammborde und der Brückenvorfelder übernehmen würde.
Die aufgeführten Instandsetzungsarbeiten
wurden am 10. Mai 2022 abgeschlossen, wodurch die Brücke nunmehr über
einen als gut einzustufenden Unterhaltungszustand verfügt.
Im Anschluss der Sanierungsarbeiten stellte
der Jeetzeldeichverband den Antrag zur Übernahme des gesamten Bauwerkes durch
die Samtgemeinde Lüchow (Wendland), wodurch diese dann zukünftig sämtliche
Unterhaltungsarbeiten zu finanzieren hätte.
Die Übernahme der Brücke soll unentgeltlich
erfolgen. Aufgrund fehlender Unterlagen zu Baujahr und Kosten wird ein
Restbuchwert von 1,00 € unterstellt. Dieser wird als Erinnerungswert im
Anlagevermögen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eingestellt, gleichzeitig
wird ein Sonderposten in gleicher Höhe auf der Passivseite ausgewiesen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Aufgrund der Sanierungsmaßnahme 2022 ist in den nächsten zehn Jahren nicht mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen zu rechnen. Für die notwendige Brückenprüfung sind alle sechs Jahre entsprechende Haushaltsmittel einzustellen. Diese belaufen sich auf ca. 5.000,00 € pro Prüfung.
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Brücke über der Jeetzel im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße 8 in die Baulast der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu übernehmen.