Um einen Beitrag zur Deckung des Wohnbedarfs im Gebiet der Stadt Lüchow (Wendland) zu leisten, möchte ein Projektentwickler im Ortsteil Bösel den Bebauungsplan „Breite Straße - Süd“ aufstellen und erschließen. Durch das Bauleitplanverfahren sollen elf Wohneinheiten auf etwa 1,4 ha im Nordwesten des Ortes ermöglicht werden. Es handelt sich dabei um das Flurstück 165, Flur 11, Gemarkung Bösel. Es wird bisher ackerbaulich bewirtschaftet. Die Fläche liegt südlich der Straße „Breite Straße“ und grenzt an vorhandene Wohnbebauung an.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am
11. April 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Breite Straße - Süd“ mit
örtlicher Bauvorschrift gefasst.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
durchgeführt.
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist keine
Stellungnahme eingegangen. Bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg,
Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände, Katasteramt Lüchow, Avacon Netz
GmbH Salzwedel, Deutsche Telekom Technik GmbH und die Vodafone Deutschland GmbH
eine Stellungnahme abgegeben.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungs-vorlage Nr.
058/2022 ST vom 11.08.2022 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b)
der
Entwurf des Bebauungsplanes „Breite Straße – Süd“ mit örtlicher Bauvorschrift
wird mit den bereits wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich
ausgelegt. Parallel erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.