Betreff
Bebauungsplan "Breite Straße - Süd" mit örtlicher Bauvorschrift a) Abwägung der Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Vorlage
058/2022 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Um einen Beitrag zur Deckung des Wohnbedarfs im Gebiet der Stadt Lüchow (Wendland) zu leisten, möchte ein Projektentwickler im Ortsteil Bösel den Bebauungsplan „Breite Straße - Süd“ aufstellen und erschließen. Durch das Bauleitplanverfahren sollen elf Wohneinheiten auf etwa 1,4 ha im Nordwesten des Ortes ermöglicht werden. Es handelt sich dabei um das Flurstück 165, Flur 11, Gemarkung Bösel. Es wird bisher ackerbaulich bewirtschaftet. Die Fläche liegt südlich der Straße „Breite Straße“ und grenzt an vorhandene Wohnbebauung an.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 11. April 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Breite Straße - Süd“ mit örtlicher Bauvorschrift gefasst.

 

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.

 

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen. Bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg, Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände, Katasteramt Lüchow, Avacon Netz GmbH Salzwedel, Deutsche Telekom Technik GmbH und die Vodafone Deutschland GmbH eine Stellungnahme abgegeben.

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                   über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungs-vorlage Nr. 058/2022 ST vom 11.08.2022 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)                  der Entwurf des Bebauungsplanes „Breite Straße – Süd“ mit örtlicher Bauvorschrift wird mit den bereits wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.