Betreff
Freiwillige Zusammenlegung der Ortsfeuerwehren Püggen und Beesem-Bülitz
Vorlage
054/2022 SG
Aktenzeichen
371243SG.02; 371243SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinden sind gemäß § 11 Absatz 1 NBrandSchG verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erfüllt diese gesetzliche Vorgabe gegenwärtig auch für den Bereich der Gemeinde Luckau (Wendland) mit den drei Ortsfeuerwehren Beesem-Bülitz, Püggen und Luckau.

 

Der Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Püggen hat am 30. Juni 2022 bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung bekannt gegeben, dass er sein Amt als Ortsbrandmeister niederlegen möchte. Bei der Frage der Nachfolge hat sich keines der anwesenden Mitglieder bereit erklärt, dieses Amt zu übernehmen. Somit wird es voraussichtlich für die nächste Wahlperiode keinen Ortsbrandmeister und auch keinen Stellvertreter geben. Zusätzlich kann die Feuerwehr dauerhaft nicht mehr die geforderte Mindeststärke von 20 Kameraden erreichen. Aufgrund der demographischen Entwicklung im Landkreis ist mit einer dauerhaften Nichtbesetzung zu rechnen.

Um weiterhin eine ordnungsgemäße Einsatzfähigkeit zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorgaben des NBrandSchG sowie die erforderliche Mindeststärke der FwVO einzuhalten, erging am 15. Juli 2022 der Beschluss der Ortsfeuerwehr Beesem-Bülitz, die Mitglieder der Ortsfeuerwehr Püggen in die Ortsfeuerwehr Beesem-Bülitz aufzunehmen. Somit wird die Feuerwehr Püggen zum 1. Januar 2023 aufgelöst. Die Ortsfeuerwehr Beesem-Bülitz hat in ihrer Versammlung am 15. Juli 2022 der Angliederung der Mitglieder der Feuerwehr Püggen zugestimmt. Das Fahrzeug der Feuerwehr Püggen soll bis zum Ablauf der rechnerischen Ersatzbeschaffung (2030-2035), längstens jedoch für die Dauer der technischen Einsatzbereitschaft, den Fahrzeugstandort Püggen behalten. Eine Ersatzbeschaffung erfolgt nicht.

 

Da der ehemalige Standort Püggen als Fahrzeugstandort erhalten bleibt, sollen hier auch weiterhin ein Gerätewart (Fahrzeug) und ein Atemschutzgerätewart vorgehalten werden.

 

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beabsichtigt, dem Vorschlag der Feuerwehren zu folgen und das mit ihm verfolgte Ziel abzusichern.

Der fusionierten Feuerwehr sollen keine zusätzlichen Aufgaben übertragen werden.

 

Die Alarm- und Ausrückordnung wird, sofern noch nicht geschehen, durch den Gemeindebrandmeister überarbeitet und der neuen Situation angepasst.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat nach Stellungnahme des Kreisbrandmeisters mit dem Schreiben vom 9. September 2022 dieser Vorgehensweise zugestimmt.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Es werden sich jährliche Einsparungen in Höhe von 516,00 € Aufwandsentschädigungen durch den Wegfall des Ortsbrandmeisters und des Stellvertreters ergeben.


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)die Zusammenlegung der Feuerwehr Püggen und der Feuerwehr Beesem-Bülitz zum 01. Januar 2023 wird zugestimmt. Die Wehrbezeichnung ab dem 1. Januar 2023 soll „Freiwillige Feuerwehr Beesem-Bülitz“ lauten und

 

b)der Ortsbrandmeister Horst Schulze und der stellvertretende Ortsbrandmeister Henning Schulz der bisherigen Feuerwehr Püggen sind zum Ablauf des 31. Dezember 2022 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.