Betreff
Einführung eines kommunalen Energiemanagements und Schaffung einer Personalstelle
Vorlage
057/2022 SG
Aktenzeichen
111106SG
Art
Sitzungsvorlage SG

 

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist Eigentümerin von rund 180 Gebäuden.

Um den Energieverbrauch in diesen Gebäuden insgesamt zu reduzieren und den Aufbau von Eigenerzeugungsanlagen zu beschleunigen, ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements sinnvoll und geboten.

Aufgrund der stark steigenden Energiepreise kann sich eine solche Stelle durch die zu erwartenden Energieeinsparungen grundsätzlich selbst finanzieren. Insbesondere durch ein regelmäßiges Monitoring lassen sich Einsparungen realisieren. Dies zeigen Zahlen aus Kommunen, die bereits ein solches Energiemanagement aufgebaut haben.

 

Auch das Klimaschutzmanagement der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Uelzen sowie der Stadt Uelzen empfehlen aus Gründen des Klimaschutzes, der Energieversorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit die Einführung eines kommunalen Energiemanagements zur kontinuierlichen Erfassung und Steuerung des Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs bei den kreiseigenen Liegenschaften und Gebäuden zur Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs.

 

Ein erfolgreiches kommunales Energiemanagement muss Daueraufgabe sein, daher ist es unabdingbar, tragfähige Strukturen und Prozesse aufzubauen. Mit Hilfe einer Anschubfinanzierung über die Kommunalrichtlinie für die Einrichtung einer Personalstelle (für 3 Jahre) sowie investive Maßnahmen (Software und Messtechnik) ist es derzeit möglich, diese Strukturen aufzubauen. Als finanzschwache Kommune kann die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die novellierte Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundes (gültig zum 1. Januar 2022) eine 90%ige Förderung der Personalstelle sowie Sachmittel (für Software und Messtechnik etc.) beantragen. Die Gesamtkosten für Personal und investive Maßnahmen belaufen sich über drei Jahre auf voraussichtlich 534.500 €.

Der Start der Maßnahme wäre zum 1. April 2023 möglich, sofern eine entsprechende Fachkraft gefunden werden kann. Für die Antragstellung ist das Vorliegen eines Beschlusses des obersten Entscheidungsgremiums über den Aufbau und dauerhaften Betrieb eines Energiemanagements erforderlich.

 

Ziele eines kommunalen Energiemanagements (Zusammenfassung):

 

               Kostensenkung bei der Wärme-, Strom- und Wasserversorgung kommunaler Liegenschaften, direkte und dauerhafte Entlastung des kommunalen Haushalts

               Vorbildfunktion der Verwaltung durch Senkung von Energieverbräuchen und Treibhausgasen

               Transparenz durch jährliche Berichterstattung schaffen, Berichtsbeschluss durch den Samtgemeinderat

               Ermittlung grundlegender Daten für die Identifikation von Einsparpotenzialen und zielgerichteten Maßnahmen sowie deren Priorisierungen

               Fundierte Datenbasis für Investitionsentscheidungen wie Neubau und Sanierung von Gebäuden und Anlagentechnik, energetische Quartiersentwicklung, dezentrale Energieversorgung auf Basis von erneuerbaren Energien etc.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten (Eigenanteil) der Maßnahme für 36 Monate:

54.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz 2023 insgesamt:

8.600.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

11.1.4/11.1.8

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte (ab Monat 37), gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

70.000,00

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Einrichtung des kommunalen Energiemanagements werden mit bis zu 90 % gefördert. Aufgrund der zukünftig besseren Datenbasis können Sanierungsmaßnahmen einfacher priorisiert werden. Durch Einsparungen beim Energieverbrauch und den deutlich gestiegenen Bezugspreisen kann sich eine solche Stelle bereits ab einer Gesamtenergieeinsparung von 10 % selbst tragen.

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                   die Einführung und dauerhafte Fortführung eines kommunalen Energiemanagements (kEM) für die samtgemeindeeigenen Liegenschaften mit einer Vollzeit-Personalstelle und

 

b)                  die Einführung des kEM wird für 36 Monate (inkl. Personalkosten) mit 90 % durch die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes gefördert. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für die Implementierung eines kEM zu stellen. Die Gesamtkosten für 36 Monate liegen bei rund 534.500,00 €, der Eigenanteil beträgt 53.450,00 €. Der Beginn des kEM ist für das erste Halbjahr 2023 vorgesehen.