Der
Rat der Stadt Lüchow (W.) hat in seiner Sitzung am 20. März 2006 den
Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Loger Winkel“
gefasst.
Der
Bebauungsplan „Loger Winkel“ ist im Jahre 1998 rechtsverbindlich geworden. Die
zulässigen Nutzungen im Sondergebiet – Einkauf wurden durch die 1. Änderung des
Bebauungsplanes im Jahre 2000 erweitert. Trotz dieser erweiterten
Nutzungsmöglichkeiten ist eine Folgenutzung des in Konkurs gegangenen
Möbelhauses auf dem Flurstück 1/1, Flur 11, Gemarkung Loge, nicht in dem bisher
vorgegebenen Rahmen möglich. Um eine Investitionsruine zu vermeiden, ist es
erforderlich die Möglichkeiten für die Nutzungen in diesem Objekt zu erweitern.
Darüber hinaus ist ein deutlicher Kaufkraftabfluss in das benachbarte
Mittelzentrum Salzwedel zu verzeichnen, dem durch erweiterte
Nutzungsmöglichkeiten in diesem Sondergebiet entgegengewirkt werden soll.
Um
ein Enteignungsverfahren für den Erwerb der externen Ausgleichsfläche auf dem
Flurstück 63, Flur 25, Gemarkung Lüchow, zu vermeiden, ist als Ersatz das im
Eigentum der Stadt Lüchow (Wendland) befindliche Flurstück 23, Flur 12,
Gemarkung Bösel für Ausgleichsmaßnahmen bereitgestellt worden.
Nach
langwierigen Verhandlungen mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und dem Investor
konnte im Februar 2007 die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
erfolgen. Es ist eine Stellungnahme des Landkreises eingegangen aufgrund derer
einige Änderungen und Ergänzungen der textlichen Änderung und der Begründung
erforderlich waren. Eine weitere Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer
führte zu keinen Änderungen.
Die
überarbeitete Planung wurde mit der Begründung und dem Umweltbericht vom 02.
April bis einschließlich 02. Mai 2007 öffentlich ausgelegt. Während der
Auslegung ist eine erneute Stellungnahme des Landkreises eingegangen. Es sind
einige Berichtigungen in der Begründung erforderlich.
Die
Kosten des Planverfahrens werden vom Investor getragen.
a)
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage aufgeführt
ent- schieden.
b)
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Loger Winkel“ wird als Satzung beschlossen
mit der Begründung und dem Umweltbericht.