- Aufstellungsbeschluss -
Die Gemeinde Küsten
hat bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die 149. Änderung des
Flächennutzungsplans beantragt.
Die Gemeinde möchte
im Parallelverfahren einen Bebauungsplan aufstellen. Ziel ist es, die
Baumöglichkeit für den Neubau einer Grundschule sowie die Verlegung des
Sportplatzes zu schaffen.
Auf der Fläche nördlich der Ortslage Küsten, an der Göttiener Straße, soll für den Schulstandort ein Sondergebiet „Schule/Sport“ und für den Sportplatz eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausgewiesen werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Gemeinde Küsten
hat die Übernahme der Planungskosten zugesagt.
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 149. Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Küsten,
Schule/Sportplatz“ mit dem Ziel aufzustellen, ein Sondergebiet „Schule/Sport“
und eine öffentliche Grünfläche auszuweisen.
Der Geltungsbereich
ist im Übersichtsplan, der der Sitzungsvorlage Nr. 061/2022 SG vom
25. Oktober 2022 als Anlage beigefügt ist, dargestellt.