Betreff
149. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Küsten, Schule/Sportplatz"
- Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
061/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Gemeinde Küsten hat bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die 149. Änderung des Flächennutzungsplans beantragt.

 

Die Gemeinde möchte im Parallelverfahren einen Bebauungsplan aufstellen. Ziel ist es, die Baumöglichkeit für den Neubau einer Grundschule sowie die Verlegung des Sportplatzes zu schaffen.

 

Auf der Fläche nördlich der Ortslage Küsten, an der Göttiener Straße, soll für den Schulstandort ein Sondergebiet „Schule/Sport“ und für den Sportplatz eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausgewiesen werden.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die Gemeinde Küsten hat die Übernahme der Planungskosten zugesagt.

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 149. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Küsten, Schule/Sportplatz“ mit dem Ziel aufzustellen, ein Sondergebiet „Schule/Sport“ und eine öffentliche Grünfläche auszuweisen.

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan, der der Sitzungsvorlage Nr. 061/2022 SG vom 25. Oktober 2022 als Anlage beigefügt ist, dargestellt.