Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Installation einer Alarmanlage im Amtshaus
Vorlage
061/2022 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

In der jüngsten Vergangenheit ist in das Amtshaus vier Mal eingebrochen worden.

Bei den ersten drei Einbrüchen wurden „lediglich“ die Fenster beschädigt. Bei dem letzten Einbruch wurde bei einem Fenster das Glas zerstört und zwei Molotowcocktails in die Damentoiletten geworfen. Hierbei wurde der Raum total zerstört.

 

Glücklicherweise hat das Feuer auf keinen weiteren Raum im Haus übergegriffen.

 

Aus diesem Grund ist geplant, im Amtshaus eine Alarmanlage sowie eine Brandmeldeanlage zu installieren, um das historische Gebäude zu schützen.

 

Die Kosten belaufen sich auf 10.000,00 €.

 

Da die Maßnahme nicht in den Haushalt für das Jahr 2022 eingeplant war, handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe.

 

Die Deckung erfolgt über die INV21.031 (Erneuerung Heizung Bergstraße 62).

    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

10.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

x

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

x

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

INV21.031

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

Ca. 500,00 €

Überwachungsgebühr pro Jahr

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, in das Amtshaus soll eine Alarm-/Brandmeldeanlage installiert werden. Die hierfür benötigte außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,00 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt aus der INV21.031.