Der bestehende Bebauungsplan weist auf der Teilfläche ein
Industriegebiet mit bestimmten Einschränkungen der Nutzung aus. Derzeit ist ein
Teil des Grundstückes mit einer Tankstelle bebaut. Der Eigentümer beabsichtigt
jetzt, auf der noch freien Fläche ein Verwaltungsgebäude mit angrenzenden
Werkstätten und Garagen zu errichten.
Diese Nutzung ist nach den derzeitigen Festsetzungen nicht zulässig.
Hintergrund des Vorhabens ist, dass das zu errichtende Gebäude an das
Katasteramt vermietet werden soll. Dieses ist bisher im Kreishaus ansässig. Der
Mietvertrag ist gekündigt worden. Es liegt im Interesse der Stadt Lüchow
(Wendland), dass die Behörde am Standort Lüchow verbleibt, daher ist dem Antrag
auf Änderung des Bebauungsplanes zu entsprechen.
Das Planungsbüro wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt. Die
Vergütung erfolgt ebenfalls durch den Vorhabenträger.
Die übrigen Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes (amtliche
Bekanntmachungen, Vermessungsbescheide etc.) werden erst von der Stadt Lüchow
(Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss dem Vorhabenträger
in Rechnung gestellt.
Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
1.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
70.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1/4291000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000/623001 |
Höhe: |
1.000,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
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Ja |
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Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Seerauer Straße (SKF) – textliche Änderung für den Teilbereich östlich der Seerauer Straße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 24/15, Flur 5, Gemarkung Lüchow. Es soll die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes ermöglicht werden.