Betreff
6. Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Seerauer Straße (SKF) - textliche Änderung für den Teilbereich östlich der Seerauer Straße" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
067/2022 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der bestehende Bebauungsplan weist auf der Teilfläche ein Industriegebiet mit bestimmten Einschränkungen der Nutzung aus. Derzeit ist ein Teil des Grundstückes mit einer Tankstelle bebaut. Der Eigentümer beabsichtigt jetzt, auf der noch freien Fläche ein Verwaltungsgebäude mit angrenzenden Werkstätten und Garagen zu errichten.

 

Diese Nutzung ist nach den derzeitigen Festsetzungen nicht zulässig. Hintergrund des Vorhabens ist, dass das zu errichtende Gebäude an das Katasteramt vermietet werden soll. Dieses ist bisher im Kreishaus ansässig. Der Mietvertrag ist gekündigt worden. Es liegt im Interesse der Stadt Lüchow (Wendland), dass die Behörde am Standort Lüchow verbleibt, daher ist dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zu entsprechen.

 

Das Planungsbüro wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt. Die Vergütung erfolgt ebenfalls durch den Vorhabenträger.

 

Die übrigen Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes (amtliche Bekanntmachungen, Vermessungsbescheide etc.) werden erst von der Stadt Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt.

 

Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

1.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

70.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1/4291000

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

3487000/623001

Höhe:

1.000,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

X

Nein

 

Ja

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Seerauer Straße (SKF) – textliche Änderung für den Teilbereich östlich der Seerauer Straße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 24/15, Flur 5, Gemarkung Lüchow. Es soll die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes ermöglicht werden.