Betreff
Weiteres Vorgehen "Sportplatzbau für den TuS Wustrow e. V."
Vorlage
069/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2021 beschlossen, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf dem zusätzlichen Grundstück südlich der Tennisplätze einen Sportplatz inklusive Laufbahn und Weitsprunggrube baut. Die Kosten sollten den Betrag von 614.000,00 € hierbei nicht übersteigen.

 

Daraufhin wurde das Planungsbüro Levin Monsigny Landschaftsarchitekten mit der Planung des Sportplatzes beauftragt.

 

Die ersten Ergebnisse der Planung mit der Kostenschätzung wurden dem Samtgemeindeausschuss in der Sitzung am 15. Juli 2022 vorgestellt. Die Kostenschätzung ergab Kosten von rund 1.200.000,00 €, zuzüglich der Kosten für die Pacht des Grundstücks (90.000,00 € für 50 Jahre).

 

In dem nachfolgenden Austausch zwischen dem Architekten, dem TuS Wustrow e. V. und den Mitgliedern des Samtgemeindeausschusses wurde der Vorschlag erarbeitet, dass der TuS Wustrow e. V. einen Zuschuss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bekommt und der TuS Wustrow e. V. selbst als Bauherr auftritt und auch das Grundstück selbst pachtet/erwirbt.

 

Der TuS Wustrow e. V. wurde sodann beauftragt, die Höhe des benötigten Zuschusses für den Bau eines Sportplatzes zu ermitteln.

 

Herr Heilemann hat den Mitgliedern des Samtgemeindeausschusses daraufhin in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 3. November 2022 seine Planung und Kostenschätzung vorgestellt.

Demnach bräuchte der TuS Wustrow e. V. für den Bau eines Sportplatzes südlich der Tennisplätze einen Zuschuss von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in Höhe von 520.500,00 €.

 

Es ist sodann besprochen worden, dass der TuS Wustrow e. V. als Bauherr auftreten soll und die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einen Zuschuss zahlt.

 

Um diese Variante umzusetzen, müsste zunächst der alte Ratsbeschluss vom 27. Mai 2021 aufgehoben werden.

 

Des Weiteren muss der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließen, dass dem TuS Wustrow e. V. ein Zuschuss für den Bau eines Sportplatzes gewährt wird und die maximale Höhe des Zuschusses beziffern.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

Je nach Zuschusshöhe

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

Im Haushalt 2023 sind 614.000,00 € eingeplant

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

Auflösung Investitionszuschüsse

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)       der Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 27. Mai 2021 zu Tagesordnungspunkt 8., Buchstabe a), wird aufgehoben und

 

b)      dem TuS Wustrow e. V. wird für den Bau eines Sportplatzes ein Zuschuss über max. __________ € gewährt.