Betreff
Wahl einer Schiedsperson und dessen Stellvertretung
Vorlage
004/2023 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bildet einen Schiedsamtsbezirk. Die Amtszeit der vom Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu wählenden Schiedspersonen läuft am 31. Dezember 2023 ab.

Die bisherige stellvertretende Schiedsperson, Frau Evelyn Hartmann, hat bekannt gegeben, dass sie das Amt zur nächsten Wahlperiode zeitbedingt nicht fortführen kann.

Die bisherige Schiedsperson, Herr Werner Schulz, wird das Amt zur neuen Wahlperiode altersbedingt nicht weiterführen.

Um eine Einarbeitung in dieses Ehrenamt durch die Schiedsperson Herrn Schulz zu gewährleisten, wurde die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson, die zu sofort zu besetzen ist, mit Ziel, ab 1. Januar 2024 das Hauptamt der Schiedsperson zu übernehmen, sowohl in der Elbe-Jeetzel-Zeitung als auch auf der Homepage der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ausgeschrieben.

Zudem wurde ebenfalls die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson zum 1. Januar 2024 ausgeschrieben.

Folgende Personen haben ein Interesse an der Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit der stellvertretenden Schiedsperson bekundet:

 

·         Herr Jens Marklewitz, Lüchow (Wendland)

·         Herr Wolfgang Eisenberg, Clenze

 

Alle Bewerber sollen sich persönlich in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses beziehungsweise in einem Vorstellungstermin unter Beteiligung des Samtgemeindeausschusses vorstellen, damit anschließend eine Auswahl getroffen werden kann.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

1.500,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

12.2.1

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

x

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorzuschlagen,

 

1)      Herrn __________________________ zur stellvertretenden Schiedsperson ab sofort bis zum 31. Dezember 2023 und ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 zur Schiedsperson zu wählen und

 

2)      Herrn __________________________ zur stellvertretenden Schiedsperson ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 zu wählen.