Betreff
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
005/2023 SG
Aktenzeichen
102004SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Bislang ist in der Hauptsatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) unter § 8 geregelt, dass Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen auf der Homepage der Samtgemeinde verkündet bzw. bekannt gemacht werden. Auf die Bereitstellung im Internet wurde in der Elbe-Jeetzel-Zeitung nachrichtlich hingewiesen.

 

Nach der Änderung des § 11 NKomVG zum 01.11.2021 ist diese Vorgehensweise allerdings nicht mehr gesetzeskonform und daher ist eine Änderung der Hauptsatzung vonnöten.

Es sind nun folgende Verkündungsarten nach § 11 NKomVG vorgesehen:

 

Die Verkündung erfolgt nach Maßgabe näherer Bestimmung durch die Hauptsatzung

 

1.         in einem von der Kommune allein oder gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Kommunen herausgegebenen gedruckten amtlichen Verkündungsblatt,

 

2.     in einer oder mehreren örtlichen Tageszeitungen oder

 

3. in einem im Internet bereitgestellten elektronischen amtlichen Verkündungsblatt der Kommune

 

soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.

 

Mischformen sind unzulässig, es muss sich für eine Form entschieden werden und dieses muss in der Hauptsatzung festgelegt werden.

 

Da aktuell bereits auf eine Veröffentlichung in gedruckter Form verzichtet wird, gilt es, Rückschritte in Bezug auf Nachhaltigkeit, Kosten und die Entwicklung der digitalen Verwaltung zu vermeiden und somit macht es nur Sinn, hier auch die elektronische Form zu wählen.

Wenn also zukünftig die vorgenannten Rechtsvorschriften weiterhin auf der Homepage bekannt gemacht werden sollen, muss dies in einem im Internet bereitgestellten sogenannten „elektronischen amtlichen Verkündungsblatt“ der Samtgemeinde erfolgen (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 3 i.V.m. Absatz 3 NKomVG). Dieses elektronische amtliche Verkündungsblatt wird dann bei Bedarf als gesondertes elektronisches Dokument herausgegeben, auf der Homepage der Samtgemeinde hinterlegt und ist dort dauerhaft einsehbar. Eine Hinweisbekanntmachung in der Tageszeitung ist nicht mehr erforderlich. Für diese neue Regelung ist die Anpassung bzw. Neufassung von § 8 Absatz 1 der Hauptsatzung notwendig.

 

 

 

Hinweis: Die sogenannten „ortsüblichen Bekanntmachungen“ (z.B. Sitzungseinladungen) erfolgen weiterhin durch Veröffentlichung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung gemäß § 8 Absatz 2 der Hauptsatzung.

 

Für den Beschluss über die Änderung der Hauptsatzung ist gemäß § 12 Absatz 2 NKomVG die Mehrheit der Mitglieder des Rates erforderlich (18 Ratsmitglieder).

 


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die der Sitzungsvorlage Nr. 005/2023 SG vom 10.02.2023 beigefügt ist.