Bislang ist in der Hauptsatzung der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) unter § 8 geregelt, dass Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von
Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen auf der Homepage der
Samtgemeinde verkündet bzw. bekannt gemacht werden. Auf die Bereitstellung im
Internet wurde in der Elbe-Jeetzel-Zeitung nachrichtlich hingewiesen.
Nach der Änderung des § 11 NKomVG zum 01.11.2021 ist diese
Vorgehensweise allerdings nicht mehr gesetzeskonform und daher ist eine
Änderung der Hauptsatzung vonnöten.
Es sind nun folgende
Verkündungsarten nach § 11 NKomVG vorgesehen:
Die Verkündung erfolgt nach Maßgabe näherer Bestimmung durch die
Hauptsatzung
1. in
einem von der Kommune allein oder gemeinsam mit einer oder mehreren anderen
Kommunen herausgegebenen gedruckten
amtlichen Verkündungsblatt,
2. in einer oder mehreren örtlichen Tageszeitungen oder
3. in einem im Internet bereitgestellten elektronischen amtlichen
Verkündungsblatt der Kommune
soweit durch
Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.
Mischformen sind unzulässig, es muss sich für eine Form entschieden werden
und dieses muss in der Hauptsatzung festgelegt werden.
Da aktuell bereits auf eine Veröffentlichung in gedruckter
Form verzichtet wird, gilt es, Rückschritte in Bezug auf Nachhaltigkeit, Kosten
und die Entwicklung der digitalen Verwaltung zu vermeiden und somit macht es
nur Sinn, hier auch die elektronische Form zu wählen.
Wenn also zukünftig die vorgenannten Rechtsvorschriften weiterhin auf der Homepage bekannt gemacht werden sollen, muss dies in einem im Internet bereitgestellten sogenannten „elektronischen amtlichen Verkündungsblatt“ der Samtgemeinde erfolgen (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 3 i.V.m. Absatz 3 NKomVG). Dieses elektronische amtliche Verkündungsblatt wird dann bei Bedarf als gesondertes elektronisches Dokument herausgegeben, auf der Homepage der Samtgemeinde hinterlegt und ist dort dauerhaft einsehbar. Eine Hinweisbekanntmachung in der Tageszeitung ist nicht mehr erforderlich. Für diese neue Regelung ist die Anpassung bzw. Neufassung von § 8 Absatz 1 der Hauptsatzung notwendig.
Hinweis:
Die sogenannten „ortsüblichen Bekanntmachungen“ (z.B. Sitzungseinladungen)
erfolgen weiterhin durch Veröffentlichung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung gemäß § 8
Absatz 2 der Hauptsatzung.
Für den Beschluss über die Änderung der
Hauptsatzung ist gemäß § 12 Absatz 2 NKomVG die Mehrheit der Mitglieder
des Rates erforderlich (18 Ratsmitglieder).
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
x |
Nein |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die der Sitzungsvorlage Nr. 005/2023 SG vom 10.02.2023 beigefügt ist.