Betreff
Abschluss einer Zweckvereinbarung zum Bau einer Kindertagesstätte in Schnega
Vorlage
007/2023 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

In der DRK-Kindertagesstätte in Schnega gibt es seit einigen Jahren einen erheblichen Sanierungs- und Ausbaubedarf. So ist beispielsweise die Dachisolierung nur noch rudimentär vorhanden, wodurch sich das Gebäude im Sommer stark aufheizt und im Winter sehr kalt wird. Schimmelgeruch zieht von der alten Schule in die Garderobe der Kindertagesstätte. Es fehlen der Kindertagesstätte in Schnega entsprechende räumliche Bedingungen, um den aktuellen Erfordernissen nach dem KiTaG gerecht zu werden. So stehen beispielsweise allen Kindern nur zwei Kindertoiletten zur Verfügung, es ist kein Ruheraum vorhanden, ein Raum für die Mitarbeitenden fehlt komplett, ebenso wie eine Gästetoilette.

 

Aufgrund dieser Bedingungen sind die Möglichkeiten der Gestaltung des Kita-Alltages stark eingeschränkt und können so zum Beispiel kein von Eltern gewünschtes und im Zuge von Ganztagsbetreuung erforderliches Mittagessen anbieten.

 

In einem Vor-Ort-Termin am 8. Juli 2022 wurde mit den Beteiligten der Gemeinde Schnega, der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), dem Träger der DRK-Kita und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg ein mögliches Grundstück der Gemeinde Schnega für einen möglichen Neubau der Kindertageseinrichtung besichtigt. Dieses Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur vorhandenen Kita und damit auch zur Schule. Der Rat der Gemeinde Schnega hat in seiner Sitzung am 13. September 2022 dem Abschluss einer Zweckvereinbarung bereits zugestimmt. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 NKomZG abzuschließen. Hierin ist der Bau für insgesamt zwei Gruppen (eine KiTa- und eine Krippengruppe) festgelegt. Eine Refinanzierung des Kredites für die Baukosten (abzüglich eventueller Fördermittel) erfolgt dabei zu 75 % durch den Landkreis und zu 25 % durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Für die Finanzierung der Maßnahme sind 25 Jahre anzulegen.

 

Für den Kita-Neubau ist angedacht, dass die Raumgestaltung sich an den guten Erfahrungen der kürzlich neu erbauten Kindertageseinrichtungen orientiert. Eine spätere flexible Umnutzungsmöglichkeit soll durch entsprechende bauliche Gestaltung ermöglicht werden.

Es ist vorgesehen, das Gebäudemanagement AöR mit der weiteren Bauplanung zu beauftragen. Diese könnte vorbehaltlich vorhandener Kapazitäten im Frühjahr 2023 mit der Planung starten, sodass eine Fertigstellung der Kita für 2024 als realistisch angesehen werden könnte. Die entsprechenden Mittel sind daher voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 einzuplanen. Die Zweckvereinbarung ist als Anlage beigefügt.

 

Damit wäre der Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 15. Juli 2021, ein Gesamtkonzept mit Schule und Kindergarten in einem Gebäude zu entwickeln, nicht mehr möglich und nötig.

 

Derzeit ist die Umsetzung dieser Vereinbarung nicht gesichert, da die Gemeinde Schnega noch entsprechende Beschlüsse fassen und Haushaltsmittel bereitstellen muss.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die Kosten für die jährlichen Raten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) an den Baukosten der Kindertagesstätte sind ab dem Zeitpunkt der geplanten Fertigstellung in die Haushaltsplanungen aufzunehmen.   


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) schließt die vorliegenden Zweckvereinbarungen nach § 5 NKomZG mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Gemeinde Schnega ab. Die kommunale Zweckvereinbarung dient der Bereitstellung von Räumlichkeiten für eine Krippen- und eine Kita-Gruppe (beziehungsweise entsprechend der Anzahl des festgestellten Bedarfs). Der Beschluss vom 15. Juli 2021 bezüglich des Gesamtkonzeptes mit Schule und Kindertagesstätte in einem Gebäude ist somit hinfällig.