Ratsfrau Gotlind Peich hat mit Schreiben vom 1. Februar 2023 ihren
Verzicht auf ihren Sitz im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) erklärt.
Ihren Sitz verliert Frau Peich allerdings erst, wenn der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) einen entsprechenden Feststellungsbeschluss gemäß § 52 Absatz
2 NKomVG gefasst hat. Mit diesem Beschluss stellt der Rat fest, ob die
Voraussetzungen des § 52 Absatz 1 Nummer 1 NKomVG vorliegen. Dieser
Feststellungsbeschluss hat zu Beginn der nächsten Sitzung zu erfolgen. Frau
Peich ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 38 des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetz (NKWG) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des
Wahlvorschlages über, auf dem die Ausgeschiedene gewählt worden ist.
Nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den
Wahlausschuss am 15. September 2021 ist die Reihenfolge der Ersatzpersonen
(Listen- und Personenwahl) festgestellt worden und als erste Ersatzperson ist
Herr Dr. Henrik Bettermann auf dem Vorschlag GRÜNE (Personenwahl) der
Nachrücker.
Vorstehende Feststellung trifft der Wahlleiter gemäß § 44 Absatz 6 NKWG
allein, wenn Zweifel über die zu treffende Feststellung nicht bestehen.
Da Zweifel nicht bestehen, hat der stellvertretende Gemeindewahlleiter
festgestellt, dass das Mandat von Frau Gotlind Peich für den Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) auf die erste Ersatzperson, Herrn Dr. Henrik Bettermann,
übergeht. Herr Dr. Bettermann hat die Annahme der Wahl am 3. Februar 2023
schriftlich erklärt.
Gegen die Feststellung des Sitzüberganges ist der Einspruch gemäß § 49 a
Absatz 1 NKWG zulässig.
Gemäß § 51 NKomVG beginnt die Mitgliedschaft des Herrn Dr. Henrik Bettermann erst mit dem Feststellungsbeschluss nach § 52 Absatz 2 NKomVG über den Sitzverlust der Ratsfrau Gotlind Peich.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Sitzverlust der Ratsfrau Gotlind Peich im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen.