Betreff
Feststellungsbeschluss über den Sitzverlust der Ratsfrau Gotlind Peich gemäß § 52 Absatz 2 NkomVG
Vorlage
005/2023 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ratsfrau Gotlind Peich hat mit Schreiben vom 1. Februar 2023 ihren Verzicht auf ihren Sitz im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) erklärt.

Ihren Sitz verliert Frau Peich allerdings erst, wenn der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) einen entsprechenden Feststellungsbeschluss gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG gefasst hat. Mit diesem Beschluss stellt der Rat fest, ob die Voraussetzungen des § 52 Absatz 1 Nummer 1 NKomVG vorliegen. Dieser Feststellungsbeschluss hat zu Beginn der nächsten Sitzung zu erfolgen. Frau Peich ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 38 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf dem die Ausgeschiedene gewählt worden ist.

 

Nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss am 15. September 2021 ist die Reihenfolge der Ersatzpersonen (Listen- und Personenwahl) festgestellt worden und als erste Ersatzperson ist Herr Dr. Henrik Bettermann auf dem Vorschlag GRÜNE (Personenwahl) der Nachrücker.

 

Vorstehende Feststellung trifft der Wahlleiter gemäß § 44 Absatz 6 NKWG allein, wenn Zweifel über die zu treffende Feststellung nicht bestehen.

 

Da Zweifel nicht bestehen, hat der stellvertretende Gemeindewahlleiter festgestellt, dass das Mandat von Frau Gotlind Peich für den Rat der Stadt Lüchow (Wendland) auf die erste Ersatzperson, Herrn Dr. Henrik Bettermann, übergeht. Herr Dr. Bettermann hat die Annahme der Wahl am 3. Februar 2023 schriftlich erklärt.

 

Gegen die Feststellung des Sitzüberganges ist der Einspruch gemäß § 49 a Absatz 1 NKWG zulässig.

 

Gemäß § 51 NKomVG beginnt die Mitgliedschaft des Herrn Dr. Henrik Bettermann erst mit dem Feststellungsbeschluss nach § 52 Absatz 2 NKomVG über den Sitzverlust der Ratsfrau Gotlind Peich.


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Sitzverlust der Ratsfrau Gotlind Peich im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen.