In der konstituierenden
Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) hat der Rat einen Beschluss gemäß
§ 70 NGO gefasst, dass für die Dauer der Wahlperiode dem Bürgermeister nur die
repräsentative Vertretung der Gemeinde, der Vorsitz im Rat und im
Verwaltungsausschuss, die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses
einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Stadtdirektor,
die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihre Pflichtenbelehrung
obliegen.
Die Aufgaben des Stadtdirektors
übernimmt seitdem Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland.
Nach § 70 Absatz 1 Satz 5
NGO beschließt der Rat über die Vertretung des Stadtdirektors.
Die Hauptsatzung der Stadt
Lüchow (Wendland) führt im § 7 aus, dass die Vertretung des Stadtdirektors dem allgemeinen
Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters übertragen wird. Dieser ist dann für
die Dauer der Vertretung in ein Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Seit dem 01.10.1983 hatte
SGVOR Ernst Stelte die Funktion des stellvertretenden Stadtdirektors, mit
kurzer Unterbrechung, wahrgenommen.
Ernst Stelte scheidet zum
31.05.2007 mit dem Eintritt in den einstweiligen Ruhestand aus dem Dienst der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) aus.
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 24.04.2007 Herrn SGOAR Helmut
Hahlbohm zum Allgemeinen Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters bis zum
Ausscheiden in die Freistellungsphase der Altersteilzeit am 31.10.2007 berufen.
Mittel stehen in der
Haushaltsstelle 00.0000.4001 zur Verfügung
Gemäß der Satzung der Stadt
Lüchow (Wendland) über die Gewährung
einer Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Stadtdirektor und seinen
Vertreter vom 07.02.1974 erhält der stellv. Stadtdirektor eine monatliche
Entschädigung in Höhe von 130,00 DM (66,47 €).
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt:
Herrn SGOAR Helmut Hahlbohm
mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden Stadtdirektor der Stadt Lüchow
(Wendland) zu berufen.
Hierzu ist ein
Ehrenbeamtenverhältnis bis zum 31.10.2007 zu begründen.