Betreff
Vertretung des Stadtdirektors der Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
139/1
Aktenzeichen
103003ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

In der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) hat der Rat einen Beschluss gemäß § 70 NGO gefasst, dass für die Dauer der Wahlperiode dem Bürgermeister nur die repräsentative Vertretung der Gemeinde, der Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss, die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Stadtdirektor, die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihre Pflichtenbelehrung obliegen.

Die Aufgaben des Stadtdirektors übernimmt seitdem Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland.

 

Nach § 70 Absatz 1 Satz 5 NGO beschließt der Rat über die Vertretung des Stadtdirektors.

Die Hauptsatzung der Stadt Lüchow (Wendland) führt im § 7 aus, dass die Vertretung des Stadtdirektors dem allgemeinen Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters übertragen wird. Dieser ist dann für die Dauer der Vertretung in ein Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

Seit dem 01.10.1983 hatte SGVOR Ernst Stelte die Funktion des stellvertretenden Stadtdirektors, mit kurzer Unterbrechung, wahrgenommen.

Ernst Stelte scheidet zum 31.05.2007 mit dem Eintritt in den einstweiligen Ruhestand aus dem Dienst der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aus.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 24.04.2007 Herrn SGOAR Helmut Hahlbohm zum Allgemeinen Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters bis zum Ausscheiden in die Freistellungsphase der Altersteilzeit am 31.10.2007 berufen.


Mittel stehen in der Haushaltsstelle 00.0000.4001 zur Verfügung

 

Gemäß der Satzung der Stadt Lüchow (Wendland) über die  Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Stadtdirektor und seinen Vertreter vom 07.02.1974 erhält der stellv. Stadtdirektor eine monatliche Entschädigung in Höhe von 130,00 DM (66,47 €).


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:

 

Herrn SGOAR Helmut Hahlbohm mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden Stadtdirektor der Stadt Lüchow (Wendland) zu berufen.

Hierzu ist ein Ehrenbeamtenverhältnis bis zum 31.10.2007 zu begründen.