Betreff
Einrichtung eines Krippenangebotes im ev.-luth. Kindergartens Lüchow
Vorlage
149/1
Aktenzeichen
511201SG:Krippenplätze in Lüchow
Art
Sitzungsvorlage SG

Die ev.-luth. Kirchengemeinde Lüchow hat mit Schreiben vom 12.04.2007 die Einrichtung einer Gruppe zur Betreuung Unter-Dreijähriger (frühestens zum 01.08.2007, voraussichtlich jedoch erst zum 01.10.2007 realisierbar) beim Landkreis Lüchow-Dannenberg beantragt. Auch im Zuge der von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) koordinierten Platzvergabe ist deutlich geworden, dass die Platzsituation im ev.-luth. Kindergarten in Lüchow den angemeldeten Bedarfen nicht gerecht werden kann. Neben dem Fehlen von Vormittagsplätzen und einem weiteren Bedarf für Integrationsplätze beschreibt die ev.-luth. Kirchengemeinde Lüchow, dass zahlreiche konkrete Anfragen vorliegen (laut einem Gespräch vom 03.05.2007 sind bereits 10 Kinder verbindlich angemeldet). Die maximale Größe einer Krippengruppe beträgt 15 Plätze.

 

Zunächst war angedacht, die seit 2 Jahren betriebene 5. Vormittagsgruppe (in der ehemaligen Leiterinnen-Wohnung des Kindergartens) in eine Krippengruppe umzuwandeln. Dies hätte aber bedeutet, dass das schon zu knappe Angebot an Kindergarten-Vormittagsplätzen reduziert würde. Zum anderen ist in der sehr großen Einrichtung die Integration einer Krippengruppe konzeptionell schwierig.

 

Aus diesem Grund hat die ev.-luth. Kirchengemeinde Lüchow unter Beteiligung der Stadt Lüchow (W.) und des Landkreises ins Auge gefasst, in der ehemaligen Leiter-Wohnung des Jugendzentrums Lüchow eine Krippe als Außenstelle des ev.-luth. Kindergartens zu betreiben. Die jetzige Nutzung der Wohnung für Mehrgenerationen-Arbeit soll ins Erdgeschoss verlagert werden (durch Umgestaltung von vorhandenen, tlw. nicht konzeptionell genutzten Räumen). Die Stadt Lüchow (W.) favorisiert diese Raum-Nutzungsänderung. Ein offizieller Antrag von Seiten der ev.-luth. Kirchengemeinde Lüchow auf Anmietung der ehemaligen Leiter-Wohnung des Jugendzentrums Lüchow wird demnächst bei der Stadt Lüchow (W.) gestellt.

 

Im Planungsbereich Lüchow ist es – mit Ausnahme des Angebotes in der Wiegestube – bisher kaum möglich gewesen, im Rahmen von altersübergreifender Nutzung Unter-Dreijährige zu betreuen (Kindertagesstättenleitungen haben gegenüber Elternanfragen hier moderierend für die Bedarfe der Kinder ab dem 3. Lebensjahr hingewirkt). Gleichwohl werden Bedarfe - ggf. auch vor dem Hintergrund öffentlicher Diskussionen um Krippenplätze und Balance von Familie & Beruf nunmehr deutlicher formuliert. Die Wiegestube des Waldorf-Kindergartens ist ebenfalls regelmäßig ausgelastet und auch der Landkreis befürwortet ein zweites weiteres Angebot für Unter-Dreijährige im Bereich Lüchow. Neben der Wiegestube im Waldorf-Kindergarten in Lüchow (W.) gibt es zurzeit auch in Dannenberg eine Kinderkrippe.

 

Festzustellen ist, dass Im Kreisgebiet in den letzten Jahren vermehrt auch Kinder unter 3 Jahren in vorhandenen Kindertageseinrichtungen betreut wurden, weil Eltern durch die gesetzlichen Vorgaben, z. B. durch Hartz IV usw., früher eine Kinderbetreuung benötigen, um einer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können. Auch wurde in einem Gespräch zum integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Lüchow (W.) von Seiten größerer Firmen aus Lüchow (W.) auf das Problem, junge Fachkräfte in unsere Region zu holen, hingewiesen. Für diese überwiegend jungen Familien fehlen unter anderem entsprechende Krippenplätze als Anreiz zum Wohnungswechsel in das Wendland – selbstverständlich neben den Wünschen nach interessanten Freizeitangeboten.

 

Der § 24 Kinder- und Jugendhilfegesetz sagt zur „Ausgestal­tung des Förderangebotes in Tageseinrichtungen" unter ande­rem, „Für Kinder im Alter unter drei Jahren und für Kinder im schulpflichtigen Alter sind nach Bedarf Plätze in Tages­einrichtungen vorzuhalten". Nach dem Kindertagesstättenge­setz ist - wie auch bei den Kindergärten - der Landkreis für die Förderung und finanziellen Ausgestaltung dieses An­gebotes rechtlich zuständig. Nach den derzeitigen Planungen der Bundesregierung soll bis zum Jahr 2013 ein bedarfsgerechtes Platzangebot für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren aufgebaut werden. Ab dem Jahre 2013 wird dann für diese Kinder ebenfalls ein Rechtsanspruch auf Betreuung eingeführt.

 

Die monatlichen Elternbeiträge in einer Krippengruppe sind doppelt so hoch, als wie die Gebühren eines reinen Kindergartens.

 

Abgesehen von der Entscheidungsnotwendigkeit für die Einrichtung einer Kinderkrippe ist vom Landkreis Lüchow-Dannenberg im Rahmen von Jugendhilfe- und Haushaltsplanung im 2. Halbjahr 2007 geplant, ein Gesamtkonzept zur perspektivischen Planung von Betreuung Unter-Dreijähriger – auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem Jahre 2013 – zu entwickeln.

 


Für das Haushaltsjahr 2007 wird voraussichtlich ein Defizit von 20.000,-- € in der Kinderkrippe entstehen (01.08. - 31.12.2007), die zunächst vom Landkreis im Rahmen des zu tragenden Defizitausgleichs übernommen werden. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) müsste sich – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Samtgemeindeausschuss – im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung an den laufenden Betriebskosten mit rund. 25 % beteiligen, so dass für das Jahr 2007 von der Samtgemeinde ca. 5.000,-- € zu tragen sind.

 

Die Summe würde sich ab dem Jahre 2008 auf ca. 12.000,-- € jährlich erhöhen.

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt,

 

a)      er erkennt den Bedarf eines reinen Krippenangebotes am zentralen Ort Lüchow/W. an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-) Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis unter der Voraussetzung bereit, dass mindestens 12 Kinder verbindlich für den Besuch der Krippengruppe im ev.-luth. Kindergarten Lüchow angemeldet sind.

 

b)      das Defizit der Krippengruppe ist gemeinsam, durch Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß der gültigen Jugendhilfevereinbarung eine Kostenträgerschaft Landkreis/Samtgemeinde von 75 %/25 % vereinbart.

 

c)       Der Zuschuss von rund 5.000,-- € für die Kostenbeteiligung an den Krippenplätzen ist im Nachtragshaushaltsplan 2007 zu veranschlagen.

 

d)      Die Zuschussgewährung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Lüchow (W.) auf Vermietung der Räumlichkeiten im Jugendzentrum Lüchow an die ev.-luth. Kirchengemeinde Lüchow.