Die
ev.-luth. Kirchengemeinde Lüchow hat mit Schreiben vom 12.04.2007 die
Einrichtung einer Gruppe zur Betreuung Unter-Dreijähriger (frühestens zum
01.08.2007, voraussichtlich jedoch erst zum 01.10.2007 realisierbar) beim
Landkreis Lüchow-Dannenberg beantragt. Auch im Zuge der von der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) koordinierten Platzvergabe ist deutlich geworden, dass die
Platzsituation im ev.-luth. Kindergarten in Lüchow den angemeldeten Bedarfen
nicht gerecht werden kann. Neben dem Fehlen von Vormittagsplätzen und einem
weiteren Bedarf für Integrationsplätze beschreibt die ev.-luth. Kirchengemeinde
Lüchow, dass zahlreiche konkrete Anfragen vorliegen (laut einem Gespräch vom
03.05.2007 sind bereits 10 Kinder verbindlich angemeldet). Die maximale Größe
einer Krippengruppe beträgt 15 Plätze.
Zunächst
war angedacht, die seit 2 Jahren betriebene 5. Vormittagsgruppe (in der ehemaligen
Leiterinnen-Wohnung des Kindergartens) in eine Krippengruppe umzuwandeln. Dies
hätte aber bedeutet, dass das schon zu knappe Angebot an
Kindergarten-Vormittagsplätzen reduziert würde. Zum anderen ist in der sehr
großen Einrichtung die Integration einer Krippengruppe konzeptionell schwierig.
Aus
diesem Grund hat die ev.-luth. Kirchengemeinde Lüchow unter Beteiligung der Stadt
Lüchow (W.) und des Landkreises ins Auge gefasst, in der ehemaligen
Leiter-Wohnung des Jugendzentrums Lüchow eine Krippe als Außenstelle des
ev.-luth. Kindergartens zu betreiben. Die jetzige Nutzung der Wohnung für
Mehrgenerationen-Arbeit soll ins Erdgeschoss verlagert werden (durch
Umgestaltung von vorhandenen, tlw. nicht konzeptionell genutzten Räumen). Die
Stadt Lüchow (W.) favorisiert diese Raum-Nutzungsänderung. Ein offizieller
Antrag von Seiten der ev.-luth. Kirchengemeinde Lüchow auf Anmietung der ehemaligen
Leiter-Wohnung des Jugendzentrums Lüchow wird demnächst bei der Stadt Lüchow
(W.) gestellt.
Im
Planungsbereich Lüchow ist es – mit Ausnahme des Angebotes in der Wiegestube – bisher
kaum möglich gewesen, im Rahmen von altersübergreifender Nutzung
Unter-Dreijährige zu betreuen (Kindertagesstättenleitungen haben gegenüber
Elternanfragen hier moderierend für die Bedarfe der Kinder ab dem 3. Lebensjahr
hingewirkt). Gleichwohl werden Bedarfe - ggf. auch vor dem Hintergrund
öffentlicher Diskussionen um Krippenplätze und Balance von Familie & Beruf
nunmehr deutlicher formuliert. Die Wiegestube des Waldorf-Kindergartens ist
ebenfalls regelmäßig ausgelastet und auch der Landkreis befürwortet ein zweites
weiteres Angebot für Unter-Dreijährige im Bereich Lüchow. Neben der Wiegestube
im Waldorf-Kindergarten in Lüchow (W.) gibt es zurzeit auch in Dannenberg eine
Kinderkrippe.
Festzustellen ist, dass Im
Kreisgebiet in den letzten Jahren vermehrt auch Kinder unter 3 Jahren in
vorhandenen Kindertageseinrichtungen betreut wurden, weil Eltern durch die
gesetzlichen Vorgaben, z. B. durch Hartz IV usw., früher eine Kinderbetreuung
benötigen, um einer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können. Auch
wurde in einem Gespräch zum integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt
Lüchow (W.) von Seiten größerer Firmen aus Lüchow (W.) auf das Problem, junge
Fachkräfte in unsere Region zu holen, hingewiesen. Für diese überwiegend jungen
Familien fehlen unter anderem entsprechende Krippenplätze als Anreiz zum
Wohnungswechsel in das Wendland – selbstverständlich neben den Wünschen nach
interessanten Freizeitangeboten.
Der § 24 Kinder- und
Jugendhilfegesetz sagt zur „Ausgestaltung des Förderangebotes in Tageseinrichtungen"
unter anderem, „Für Kinder im Alter unter drei Jahren und für Kinder im
schulpflichtigen Alter sind nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen
vorzuhalten". Nach dem Kindertagesstättengesetz ist - wie auch bei den
Kindergärten - der Landkreis für die Förderung und finanziellen Ausgestaltung
dieses Angebotes rechtlich zuständig. Nach den derzeitigen Planungen der
Bundesregierung soll bis zum Jahr 2013 ein bedarfsgerechtes Platzangebot für
Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren aufgebaut werden. Ab dem Jahre 2013 wird
dann für diese Kinder ebenfalls ein Rechtsanspruch auf Betreuung eingeführt.
Die monatlichen Elternbeiträge in
einer Krippengruppe sind doppelt so hoch, als wie die Gebühren eines reinen
Kindergartens.
Abgesehen
von der Entscheidungsnotwendigkeit für die Einrichtung einer Kinderkrippe ist
vom Landkreis Lüchow-Dannenberg im Rahmen von Jugendhilfe- und Haushaltsplanung
im 2. Halbjahr 2007 geplant, ein Gesamtkonzept zur perspektivischen Planung von
Betreuung Unter-Dreijähriger – auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf
Betreuung ab dem Jahre 2013 – zu entwickeln.
Für
das Haushaltsjahr 2007 wird voraussichtlich ein Defizit von 20.000,-- € in der
Kinderkrippe entstehen (01.08. - 31.12.2007), die zunächst vom Landkreis im
Rahmen des zu tragenden Defizitausgleichs übernommen werden. Die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) müsste sich – vorbehaltlich der Zustimmung durch den
Samtgemeindeausschuss – im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung an den laufenden
Betriebskosten mit rund. 25 % beteiligen, so dass für das Jahr 2007 von der
Samtgemeinde ca. 5.000,-- € zu tragen sind.
Die
Summe würde sich ab dem Jahre 2008 auf ca. 12.000,-- € jährlich erhöhen.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt,
a)
er
erkennt den Bedarf eines reinen Krippenangebotes am zentralen Ort Lüchow/W. an
und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-) Trägerschaft in
Ergänzung mit dem Landkreis unter der Voraussetzung bereit, dass mindestens 12
Kinder verbindlich für den Besuch der Krippengruppe im ev.-luth. Kindergarten
Lüchow angemeldet sind.
b)
das
Defizit der Krippengruppe ist gemeinsam, durch Landkreis und Samtgemeinde
einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß der gültigen
Jugendhilfevereinbarung eine Kostenträgerschaft Landkreis/Samtgemeinde von 75
%/25 % vereinbart.
c)
Der
Zuschuss von rund 5.000,-- € für die Kostenbeteiligung an den Krippenplätzen
ist im Nachtragshaushaltsplan 2007 zu veranschlagen.
d)
Die
Zuschussgewährung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Lüchow (W.)
auf Vermietung der Räumlichkeiten im Jugendzentrum Lüchow an die ev.-luth.
Kirchengemeinde Lüchow.