Betreff
Gebührenkalkulation Straßenreinigung für 2008 bis 2010
Vorlage
153/1
Aktenzeichen
222200SG:0002
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow hat in seiner Sitzung am 14.06.2001 eine geänderte Straßenreinigungsgebührensatzung beschlossen. In dieser Satzung wurde erstmals eine Einteilung in drei Reinigungsklassen vorgenommen.

Die Reinigungsklasse 1 beinhaltet bei einer 2-maligen wöchentlichen Reinigung die Geschäftsstraßen.

Die Reinigungsklasse 2 beinhaltet bei einer 1-maligen wöchentlichen Reinigung die Hauptzufahrts- und Nebenstraßen.

Die Reinigungsklasse 3 beinhaltet bei einer 2-maligen monatlichen Reinigung die Wohnstraßen (reine Anliegerstraßen).

 

Die letzte Gebührenkalkulation wurde im Haushaltsjahr 2003 vorgenommen. Darin waren veranschlagt Unterdeckungen aus den Haushaltsjahren 2000 - 2002 in Höhe von insgesamt 111.157,24 €. Aufgrund dieser Gebührenkalkulation hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow in seiner Sitzung am 11.12.2003 die erste Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung beschlossen.

Die Reinigungsgebühr betrug jährlich je Meter Straßenfront in

 

Reinigungsklasse 1           =  8,04 €

Reinigungsklasse 2           =  3,96 € und

Reinigungsklasse 3           =  2,04 €.

 

Diese Änderungssatzung ist am 01.01.2004 in Kraft getreten. Gemäß § 5 Abs. 2 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) wird der Gebührenberechnung ein Kalkulationszeitraum von höchstens drei Jahren zugrunde gelegt. Kostenüber- oder Unterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Nach Abschluss des Gebührenhaushaltes für das Haushaltsjahr 2006 war noch eine Kostenunterdeckung von 45.353,26 € vorhanden, die in die Gebührenkalkulation eingeflossen sind. Die Gebührenkalkulation ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Die dort ermittelten Kosten sind ein Durchschnitt aus den tatsächlichen Kosten der Haushaltsjahre 2005 und 2006 und den hoch gerechneten Kosten des Haushaltsjahres 2007. Eine entsprechende Aufstellung ist ebenfalls beigefügt.

 

Gemäß § 3 der Straßenreinigungsgebührensatzung beträgt der nichtumlagefähige Teil der Kosten 25 % der gesamten Reinigungskosten. Der auf die Samtgemeinde entfallende Anteil umfasst

 

  1. die Kosten für die Reinigung der der Öffentlichkeit zugänglichen Park- und Grünanlagen sowie für Straßenkreuzungen und Einmündungen. Verkehrsinseln und ähnliche dem Verkehr dienenden Anlagen,

 

  1. die Kosten für die Reinigung der überwiegend dem Durchgangsverkehr dienenden Straßen, soweit die Kosten durch den Durchgangsverkehr verursacht werden und

 

  1. die Kostenanteile für Billigkeitserlasse nach § 11 Abs. 1 Nr. 5a NKAG in Verbindung mit 227 Abs. 1 der Abgabenordnung.

 

Die Abweichungen zu den 2004 festgesetzten Gebühren lassen sich wie folgt begründen:

 

In der Reinigungsklasse 1 war in der damaligen Kalkulation ein Anteil für eine zusätzliche Handreinigung in der Innenstadt in Ansatz gebracht worden. Diese Handreinigung wird inzwischen von 1-€-Kräften erledigt, sodass diese in der Gebührenkalkulation nicht mehr zu berücksichtigen sind. Die Veränderung in der Reinigungsklasse 3 hat ihren Ursprung darin, dass der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 28.09.2006 die zweite Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung beschlossen hat. Darin wurde das Straßenverzeichnis der zu reinigenden Straßen um die nachfolgenden Straßen ergänzt:

 

Ziegelberg (Verlängerung ins Neubaugebiet)

Pastor-Schröder-Ring

Stichstraße an der Senator-Brünger-Straße

Breslauer Weg

 

Insgesamt haben sich dadurch die zu reinigenden Meter um 2.858 Meter erhöht.

 

Da die neu kalkulierten Gebührensätze nur geringfügig von denen in der ersten Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung abweichen, wird vorgeschlagen, die Gebühr bei ihrer bisherigen Höhe zu belassen. Evtl. daraus entstehende Überdeckungen sind in der nächsten Gebührenkalkulation einzurechnen.

 

 

 

 


Keine, da es bei der festgesetzten Gebühr bleibt. Die vorhandenen Unterdeckungen wurden größtenteils abgebaut.

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt,

 

a)     der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nimmt von der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung für 2008 - 2010 Kenntnis,

 

b)     aufgrund der geringfügigen Änderungen wird die zurzeit geltende Gebührenhöhe nicht verändert. Mögliche Überdeckungen sind in der nächsten Gebührenkalkulation einzurechnen.