Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderspielkreise in der Samtgemeinde
Vorlage
155/1
Aktenzeichen
511201SG:Spielkreise Allgemein
Art
Sitzungsvorlage SG

Für die Benutzung der Kinderspielkreise in der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow wird eine Gebühr auf Grundlage einer Satzung seit dem 1.08.1995 erhoben, die analog eine Staffelung und Einstufung der Eltern vorsieht, wie bei den Gebühren für die Kindergärten im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Die Gebühren liegen für das 1. Kind in einem Kinderspielkreis der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow zwischen 46,-- € und 77,-- € monatlich – abhängig vom Einkommen der Eltern. Auch der ev.-luth. Kinderspielkreis in Küsten wendet eine Sozialstaffel mit den v. g. Gebührensätzen an.

 

Die ehemalige Samtgemeinde Clenze hat für den Kinderspielkreis Waddeweitz-Kiefen im Jahre 2004 eine Satzung mit einer festen Gebühr erlassen, die gegenüber der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Satzung der Gemeinde Waddeweitz  bei der Höhe der Gebühren unverändert geblieben ist. Die monatliche Gebühr für das 1. Kind beträgt im Kinderspielkreis Waddeweitz-Kiefen zurzeit = 56,-- €.

 

Durch die Fusion der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow zur neuen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist es erforderlich, die in beiden Samtgemeinden bisher vorhandenen unterschiedlichen Gebührensatzungen für den Besuch der Kinderspielkreise anzupassen und durch eine neue Satzung zu ersetzen.

 

Aufgrund mehrerer Urteile in den vergangenen Jahren zu sozialgestaffelten Elternbeiträgen, sollte auch zukünftig in der neuen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eine Sozialstaffel bei den Elternbeiträgen in den Kinderspielkreisen angewandt werden. Die Berechnung der Einstufung der Eltern erfolgt nach einer Richtlinie, welche der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Bemessung und Anwendung der Staffel für den Kindergartenbereich beschlossen hat. Allen Kindertageseinrichtungen im Landkreis wurde die neue Vorschrift vom Jugendhilfeausschuss zur Anwendung empfohlen.

 

In der Anlage ist ein entsprechender Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderspielkreise in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und eine Richtlinie für die Bemessung des Kinderspielkreis-Beitrages beigefügt. Der Inhalt der Satzung orientiert sich an der zurzeit noch gültigen Satzung bei der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow – die sich auch nur in den §§ 5 und 6 etwas von der Satzung in der ehemaligen Samtgemeinde Clenze unterscheidet. Die Satzung soll zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1.08.2007 in Kraft treten, damit in allen Kinderspielkreisen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ab diesem Zeitpunkt eine einheitliche Gebühr erhoben werden kann.

 


Keine finanziellen Auswirkungen. Das Gebührenaufkommen wird voraussichtlich gleich bleiben.

 


Der Samtgemeinderat beschließt,

 

a)     die vorliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderspielkreise in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu erlassen,

 

b)     die Anwendung der vorliegenden Richtlinie für die Bemessung des Kinderspielkreis-Beitrages in den von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) betriebenen Kinderspielkreisen.