Die
Freiwillige Feuerwehr Lüchow hat den Bedarf eines neuen Feuerwehrfahrzeuges
angemeldet.
Um
das Konzept der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow fortzusetzen und auch für die
Zukunft weitere Kosten für die Unterhaltung der Feuerwehrfahrzeuge einzusparen,
wird von der Freiwilligen Feuerwehr Lüchow die Beschaffung eines HLF 20/16
bevorzugt. Durch die anstehende Ersatzbeschaffung
eines HLF 20/16 soll der SW 1000 - Baujahr 1963 - und der RW1 - Baujahr 1983 – ersetzt
werden und den möglichen großen Reparaturen zuvor gekommen werden. Diese
Aussage wurden auch schon vor längerem von der FTZ bestätigt, dass man sich
langsam um eine entsprechende Ersatzbeschaffung für den RW 1 kümmern sollte.
Auf mittelfristige Sicht gesehen ist dies eine kostengünstige Möglichkeit, für zwei
zu ersetzende Fahrzeuge nur noch 1 Fahrzeug zu beschaffen. Auch ist damit zu
rechnen, dass das LF 16 TS (Bundesfahrzeug)
- Baujahr 1987 – in absehbarer Zeit ausgesondert wird und vom Bund eine
Ersatzbeschaffung zurzeit nicht vorgesehen ist.
Diese
beantragte Ersatzbeschaffung ist mit dem alten Konzept der Freiwilligen
Feuerwehren im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow abgestimmt. Nach dem
Konzept sollten die Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge zukunftsorientiert
erfolgen.
Im
Rahmen der Beantragung eines Investitionszuschusses wurde im Vorwege mit der
Kreisverwaltung und dem Kreisbrandmeister über die Anschaffung eines HLF 20/16
gesprochen. Von dort wurde signalisiert, dass es nur eine Bezuschussung für ein
Fahrzeug bis zu einer Höhe von 260.000,00 Euro geben wird. Hierbei wurden aber
die zusätzlichen Ausrüstungsgegenstände (schweres Rettungsgerät u. a.) nicht
mit berücksichtigt, da es hierfür keinen Zuschuss gibt. Der Zuschuss des
Landkreises Lüchow-Dannenberg zu den Beschaffungskosten wurde mit 117.000,00
Euro schriftlich zugesagt.
Die
Kosten für das HLF 20/16 könnten noch um ca. 10 % gesenkt werden, wenn ein
Vorführfahrzeug angeschafft würde. Das Fahrzeug müsste dann allerdings bereits
in diesem Jahr bestellt werden, damit es fristgerecht Ende 2008/Anfang 2009 ausgeliefert
werden kann.
Im Haushaltsjahr 2007 steht
im Vermögenshaushalt eine 1. Rate in Höhe von 200.000,00 Euro zur Verfügung.
Die noch benötigte 2. Rate in Höhe von 120.000,00 Euro soll nach Möglichkeit im
Nachtragshaushaltsplan 2007 zur Verfügung gestellt werden, damit anschließend noch
in diesem Jahr die Ausschreibung erfolgen kann.
Gleichzeitig würde im
Nachtraghaushaltsplan auch die zugesagte Zuweisung des Landkreises in Höhe von
117.000,00 Euro auf der Einnahmenseite veranschlagt werden.
Der
Samtgemeinderat beschließt:
a) Für die Freiwillige Feuerwehr Lüchow ein HLF 20/16 zu
beschaffen.
b) Die Beschaffungskosten incl. MwSt. sollen 320.000,00
Euro nicht überschreiten.
c)
Da im
Haushaltsplan 2007 nur die 1. Rate in Höhe von 200.000,00 Euro zur Verfügung
gestellt wird, soll nach Möglichkeit die 2. Rate in Höhe von 120.000,00 Euro im
Nachtragshaushaltsplan 2007 veranschlagt werden.
d) Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende
Ausschreibung vorzubereiten und ggfs. nach einer Bereitstellung der Mittel im
Nachtragshaushaltsplan 2007 durchzuführen. Alternativ sollte die Beschaffung
eines Vorführfahrzeuges in Auge gefasst werden, da sich hier eventuell nochmals
rund 10 % einsparen lassen.