Der
Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 18.12.2006 festgelegt, dass zum
30.06.2007 ein haushaltswirtschaftlicher Halbjahresbericht erfolgen soll. Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 21.12.2006
beschlossen, dass die in diesem Bericht aufgeführten Haushaltsstellen mit einer
20 %igen Sperre belegt werden. Die Freigabe der gesperrten Haushaltsmittel
wurde in begründeten Fällen dem SGA übertragen.
Der als Anlage I
beigefügte Halbjahresbericht erfolgt nach Unterabschnitten.
Aus zeitlichen Gründen
musste als Stichtag der 25.06.2007 gewählt werden.
Da der Haushalt für
das Haushaltsjahr 2007 erst am 16.03.2007 vom Landkreis Lüchow-Dannenberg
genehmigt wurde, kann eine Vielzahl von Ausgaben erst im 2. Halbjahr getätigt
werden
Zusammenfassend kann
festgestellt werden, dass bis auf ganz wenige Ausnahmen der vorgegebene Rahmen
eingehalten wurde.
Viele Einnahmen und
Ausgaben werden erst in der 2. Hälfte des Jahres fällig, hier sei nur
beispielhaft die Zuweisung für die Tageseinrichtungen für Kinder an den
Landkreis Lüchow-Dannenberg genannt. Das Gleiche gilt auch teilweise für die
Einnahmeseite. Entsprechende Hinweise befinden sich in der Spalte "Bemerkungen".
Die konkreten
Veränderungen wird der aufzustellende 2. Nachtragshaushaltsplan ausweisen.
Darin werden auch die Veränderungen, die sich durch die Änderung des
Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes ergeben, enthalten sein. Das Gleiche
gilt für die Neuordnung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises durch das
Lüchow-Dannenberg-Gesetz. Auch die Erstattungen aus dem Haushalt an den Bauhof
Clenze in Einnahme und Ausgabe werden dort veranschlagt.
Die weitere
Entwicklung wird zeigen, ob sich durch die Zusammenführung der Haushalte der
ehemaligen Samtgemeinde Clenze und Lüchow weitere Einsparungen oder
Einnahmeverbesserungen erzielen lassen.
In der Anlage 2
befindet sich eine Aufstellung der Haushaltsstellen, die vom Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gesperrt wurden.
Bei den
Haushaltsstellen 0000.6501 (Sonstige Geschäftsausgaben, Gemeindeorgane) und
1100.6501 (Sonstige Geschäftsausgaben, Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
wur-den die entsprechenden Beträge vom SGA freigegeben.
Bei der Haushaltsstelle
5701.5000 (Unterhaltung des Grundstückes des Freibades Bergen an der Dumme) war
ein GD-Vermerk (gegenseitig deckungsfähig) vorhanden, d. h., dass eine
entsprechende Einsparung bei einer anderen Haushaltsstelle erfolgt ist.
Ansonsten wurden die
Ansätze eingehalten. Auch hier bleibt die Entwicklung über die
Nachtragshaushaltsplanung abzuwarten.
keine
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat beschließt,
der Rat nimmt vom haushaltswirtschaftlichen Halbjahrsbericht (Stichtag 25.06.2007)
Kenntnis.