2. Änderung" (ehemaliges Gesundheitsamt)
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat am 4. Juni 2007 den Aufstellungsbeschluss für die
Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Brücken – Neufassung – 2. Änderung“
gefasst, um die Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Gesundheitsamtes zu
erweitern.
Das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes wurde im beschleunigten Verfahren in Anwendung
des neuen §13 a des Baugesetzbuches durchgeführt.
Die betroffenen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 6. Juni 2007 über die Planung
informiert. Die Öffentlichkeit wurde durch Bekanntmachung in der
Elbe-Jeetzel-Zeitung am 9. Juni 2007 über die Planung in Kenntnis gesetzt mit
der Möglichkeit, sich im Rathaus der Samtgemeinde zu informieren und sich bis
zum 10. Juli 2007 zu der Planung zu äußern.
Von den beteiligten
Trägern öffentlicher Belange hat die GLL Lüneburg darauf hingewiesen, dass bei
der Verwendung der Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und Katasterverwaltung
der Quellvermerk bzw. die Logos gemäß den Datenbenutzungsbedingungen
anzubringen sind.
Weitere Stellungnahmen
liegen nicht vor.
Keine
Der Ausschuss für Umwelt,
Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat folgenden Beschluss vorzuschlagen:
Der Rat beschließt,
a) er stellt fest, dass
keine Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Brücken -
Neufassung - 2. Änderung“ vorliegen.
b) die Änderung des
Bebauungsplanes „Zwischen den Brücken - Neufassung - 2. Änderung“ als
Satzung gemäß § 10 BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht.