Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Bestimmung und Benennung eines Beigeordneten im Samtgemeindeausschuss gem. § 51 Abs. 4 NGO
Vorlage
646/13
Aktenzeichen
102434.09SG
Art
Sitzungsvorlage SG.

Durch den Tod des Beigeordneten Wolfgang Busse ist eine Neubenennung eines Beigeordneten im Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Lüchow erforderlich.

 

Gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) bestimmen die Ratsfrauen und Ratsherren aus ihrer Mitte die Beigeordneten.

Durch die Erweiterung des § 51 Absatz 9 NGO besteht neuerdings die Möglichkeit, Ratsmitglieder, aber auch Beigeordnete in Ausschüssen neu zu benennen, ohne - wie bisher - den Samtgemeindeausschuss aufzulösen, komplett neu zu bilden und daraus resultierend auch die beiden stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister neu zu wählen.

Gemäß § 51 Absatz 9 Nummer 2 können Fraktionen Ausschussmitglieder, die sie benannt haben, durch andere Ratsmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitgliedes im Rat endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet.

Die Ratsmitgliedschaft endet u. a. durch Tod, sodass eine Nachbesetzung im Samtgemeindeausschuss zwingend notwendig geworden ist, jedoch - wie bereits beschrieben - ohne die wie bisher übliche „umständliche“ Neubildung.

 

Von der CDU-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Lüchow wurde beantragt, Ratsherrn Dieter Michaelis zum Beigeordneten bestimmen zu lassen und als dessen namentlichen Vertreter Ratsherrn Ewald Meyer zu benennen.

 

Es bedarf eines feststellenden Beschlusses des Rates nach § 51 Absatz 4 NGO.


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow fasst gemäß § 51 Absatz 4 NGO folgenden Feststellungsbeschluss:

 

a)         Ratsherr Dieter Michaelis wird als Beigeordneter für das verstorbene Ratsmitglied Wolfgang Busse benannt.

 

b)         Als namentlicher Vertreter gemäß § 56 Absatz 3 Satz 2 NGO wird Ratmitglied Ewald Meyer benannt.

 

c)         Ansonsten bleibt die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses unverändert.


Keine