Nach
§ 2 Absatz 2 der Richtlinien für die Verwaltung des Künstlerhofes Schreyahn
setzt sich das Kuratorium für den Künstlerhof Schreyahn neben Vertretern des
Landes Niedersachsen und des Kreistages aus Vertretern zusammen, die aus den
Reihen des Rates der Samtgemeinde Lüchow bestimmt werden.
Das
verstorbene Ratsmitglied Wolfgang Busse war Vertreter von Ratsmitglied Ewald
Meyer im Kuratorium für den Künstlerhof Schreyahn.
Durch
den Tod des Ratsmitgliedes Wolfgang Busse ist eine Neubesetzung im Kuratorium
für den Künstlerhof Schreyahn notwendig.
Hierüber
ist ein Feststellungsbeschluss gemäß § 51 Absatz 4 Niedersächsische
Gemeindeordnung erforderlich.
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow beschließt:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow stellt gemäß § 51 Absatz 4 Niedersächsische
Gemeindeordnung fest, als Vertreter für das Kuratoriumsmitglied Ewald Meyer,
Ratsfrau/Ratsherrn ____________________________ zu benennen.
Keine