Betreff
Nachbesetzung eines Vertreters für das Kuratorium des Künstlerhofes Schreyahn
Vorlage
683/13
Aktenzeichen
102434.05SG
Art
Sitzungsvorlage SG.

Nach § 2 Absatz 2 der Richtlinien für die Verwaltung des Künstlerhofes Schreyahn setzt sich das Kuratorium für den Künstlerhof Schreyahn neben Vertretern des Landes Niedersachsen und des Kreistages aus Vertretern zusammen, die aus den Reihen des Rates der Samtgemeinde Lüchow bestimmt werden.

 

Das verstorbene Ratsmitglied Wolfgang Busse war Vertreter von Ratsmitglied Ewald Meyer im Kuratorium für den Künstlerhof Schreyahn.

Durch den Tod des Ratsmitgliedes Wolfgang Busse ist eine Neubesetzung im Kuratorium für den Künstlerhof Schreyahn notwendig.

 

Hierüber ist ein Feststellungsbeschluss gemäß § 51 Absatz 4 Niedersächsische Gemeindeordnung erforderlich.


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow beschließt:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow stellt gemäß § 51 Absatz 4 Niedersächsische Gemeindeordnung fest, als Vertreter für das Kuratoriumsmitglied Ewald Meyer, Ratsfrau/Ratsherrn ____________________________ zu benennen.


Keine