Betreff
2. Nachtragshaushaltsplan der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2007
Vorlage
195/1
Aktenzeichen
202001SG:Nachtrag 2007
Art
Sitzungsvorlage SG

Der vom Rat in seiner Sitzung am 21.12.2006 beschlossene Haushaltsplan für das HJ 2007 schließt wie folgt ab:

 

Verwaltungshaushalt

  Einnahmen                        =         11.664.190,00 €

  Ausgaben                          =         12.716.300,00 €

  Fehlbedarf                         =           1.052.110,00 €

 

Vermögenshaushalt

  Einnahmen                        =              980.860,00 €

  Ausgaben                          =              980.860,00 €

 

Bei Vorlage des Haushaltsplanes hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass es sich um den ersten Haushalt der zusammengeschlossenen ehemaligen Samtgemeinde Clenze und Lüchow handelt und abgewartet werden muss, welche Entwicklungen im Laufe des Jahres eintreten und ob sich Einsparungen durch den Zusammenschluss einstellen werden.

Beim ausgewiesenen Fehlbedarf handelt es sich um den strukturellen Fehlbedarf des HJ 2007.

 

Ein Vergleich mit dem Vorjahr hat gezeigt, dass sich beim strukturellen Fehlbedarf eine Verringerung um 1.395.590,00 € eingestellt hat.

Einer Auflage in der Genehmigung der Haushaltssatzung für das HJ 2007 folgend, hat der Rat am 24.04.2007 einen 1. Nachtragshaushaltsplan beschlossen.

Dieser Nachtragshaushaltsplan beinhaltete lediglich eine Veränderung des Hebesatzes für die Samtgemeindeumlage und die Veranschlagung der Fehlbeträge des Vorjahres.

Nach den Ansätzen des Haushaltsplanes für das HJ 2006 errechnete sich für die beiden ehemaligen Samtgemeinden ein Fehlbedarf in Höhe von 20.724.360,00 €.

Der Abschluss der Jahresrechnungen für das HJ 2006 ergab dann einen Fehlbetrag in Höhe von insgesamt 17.542.873,20 €.

Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan haben sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wie folgt verändert:

 

Einnahmen        +            69.080,00 € auf           11.733.270,00 €

Ausgaben          +      17.542.880,00 € auf           30.259.180,00 €

                                   Fehlbedarf  =                 18.525.910,00 €

 

Der strukturelle Fehlbedarf hat sich von 1.052.110,00 € auf 983.030,00 € verringert.

Die Ansätze des Vermögenshaushaltes wurden nicht verändert.

Der 2. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt alle bisher eingetretenen sowie schon jetzt erkennbaren Veränderungen gegenüber den bisherigen Ansätzen.

 

Im Wesentlichen sind es

 

-          die Veränderungen nach dem Nds. Finanzausgleichsgesetz einschl. Gewährung einer Bedarfszuweisung

-          die Veränderungen im Personalbereich und

-          Abwicklung des Überganges der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises auf den Landkreis

 

Durch den 2. Nachtragshaushaltsplan verändern sich die Einnahmen und Ausgaben wie folgt:

 

Verwaltungshaushalt

Einnahmen        =    +     2.638.650,00 €     auf       14.371.920,00 €

Ausgaben          =    +        261.730,00 €     auf       30.520.910,00 €

                                   Fehlbedarf             16.148.990,00 €

 

 

Gegenüber dem bisherigen Fehlbedarf in Höhe von 18.525.910,00 € ist eine Verbesserung um 2.376.920,00 € eingetreten.

Der strukturelle Fehlbedarf in Höhe von 983.030,00 € hat sich durch die Gewährung einer Bedarfszuweisung in Höhe von 2.000.000,00 € in einen Überschuss von 1.393.890,00 € verändert.

 

Vermögenshaushalt

Einnahmen        =   +      294.220,00 € auf  1.275.080,00 €

Ausgaben          =   +      294.220,00 € auf  1.275.080,00 €

 

Die Veränderungen im Verwaltungshaushalt entsprechen bei den Einnahmen einer Erhöhung um 22,48 %.

Die Ausgaben steigen um 0,86 % an.

 

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

Einnahmen

Mehreinnahmen             =              3.031.510,00 €

Mindereinnahmen           =                 392.860,00 €

                                       +           2.638.650,00 €

                                      ================

 

Ausgaben

Mehrausgaben               =                 648.440,00 €

Minderausgaben            =                 386.710,00 €

                                        +             261.730,00 €

                                       ================

 

Zur Beratung im Brandschutzausschuss stehen die Veränderungen in folgenden Unterabschnitten an:

 

UA        1300     -           Feuerschutz

 

Die einzelnen Veränderungen sind dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf zu entnehmen.

 


Keine

 


Der Brandschutzausschuss beschließt dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Samtgemeinderat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a)         seinen Beschluss vom 21.12.2006

 

            „bei den in der Anlage aufgeführten Haushaltsstellen eine 20 % Haushaltssperre festzusetzen“

 

            für die betroffenen Haushaltsstellen folgender Unterabschnitte aufzuheben:

 

            UA        1300     -           Feuerschutz

           

b)         den Veränderungen im 2. Nachtragshaushaltsplan für das HJ 2007 für folgende Unterabschnitte nach Vorlage zuzustimmen:

 

            UA        1300     -           Feuerschutz

 

c)         dem Investitionsprogramm für die HJ 2006 bis 2010 für folgende Unterabschnitte nach Vorlage zuzustimmen:

           

            UA        1300     -           Feuerschutz