a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Im
Bebauungsplan „Müggenburg-Südwest“ ist die Grundflächenzahl GRZ mit 0,15 sehr
niedrig festgesetzt, damit in dem am Ortsrand gelegenen Baugebiet eine
aufgelockerte Bebauung auf großen Grundstücken entsteht als Übergang vom alten
Dorf zur offenen Landschaft. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass selbst bei
einer Grundstücksgröße von 1.000 qm Nebengebäude nur schwer im Rahmen der
zulässigen Überschreitung der festgesetzten GRZ auf den Baugrundstücken möglich
sind.
Die
zulässige Grundflächenzahl wird auf GRZ 0,20 erhöht, um die Möglichkeit zum Bau
von Nebengebäuden, insbesondere zur Lagerung von Brennstoffen aus
nachwachsenden Rohstoffen, zu ermöglichen. Diese GRZ liegt damit im Rahmen der
in der näheren Umgebung vorhandenen Baugebiete (Putzlein, Vor Gollau,
Triftstücke), für die eine GRZ zwischen 0,20 und 0,30 festgesetzt ist.
Für
die Kompensation der möglichen zusätzlichen Versiegelung werden 2.044
Wertpunkte der verfügbaren Kompensation aus dem Bebauungsplan „Vor Gollau“
diesem Bebauungsplan zugeordnet.
Während
der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist eine Stellungnahme
des Landkreises eingegangen, aufgrund der einige Ergänzungen der textlichen
Änderung und der Begründung erforderlich waren.
Die
überarbeitete Planung wurde mit der Begründung und dem Umweltbericht vom
30. Juli bis einschließlich 30. August 2007 öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die
Stellungnahme ist mit den Beschlussvorschlägen der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt.
Die
Kosten des Planverfahrens werden vom Antragsteller getragen.
Der
Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg wird, wie in der Anlage,
die der Sitzungsvorlage Nr. 213/1 vom 13. September 2007 beigefügt ist,
aufgeführt, entschieden.
b) die
3. Änderung des Bebauungsplanes „Müggenburg - Südwest“ als Satzung mit der
Begründung und dem Umweltbericht.