a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Es
war bereits mehrmals der Satzungsbeschluss für diese Bebauungsplanänderung
vorbereitet worden. Aufgrund von massiven Stellungnahmen, die nach der
öffentlichen Auslegung eingingen, wurde der Beschluss bisher nicht gefasst.
Da
sich nach bekanntwerden der Bauabsicht für eine Biogasanlage erheblicher
Protest von Grabower Bürgern regte, hat der Rat in seiner Sitzung am 4. Juni
2007 entschieden, die vorgesehene Ausnahmeregelung für die Zulässigkeit von
Anlagen, die verfahrensbedingt die Ableitung geruchsintensiver Abluft
benötigen, aus der Bebauungsplanänderung herauszunehmen und den geänderten
Entwurf erneut öffentlich auszulegen.
Die
bis dahin eingegangenen Stellungnahmen bezogen sich vornehmlich auf diese
Festsetzung. Sie wurden durch die Streichung der Festsetzung berücksichtigt.
Die
erneute Auslegung erfolgte vom 13. bis 31. August 2007 mit der Einschränkung,
dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen zulässig waren.
Es sind Stellungnahmen von der GLL (Katasteramt) und vom Landkreis eingegangen.
Es
ist ein abschließender Beschluss über die Stellungnahmen zu fassen. Die
Stellungnahmen sind mit den Beschlussvorschlägen als Anlagen beigefügt.
Änderungen
sind nicht mehr erforderlich. Das Verfahren kann abgeschlossen werden.
Keine
Der
Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die eingegangenen Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der
Sitzungsvorlage Nr. 216/1 vom 18. September 2007 beigefügt sind, aufgeführt,
entschieden.
b) die
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Kreuzweg“, in der Fassung
ohne Ausnahmeregelung für geruchsintensive Anlagen, als Satzung mit der
Begründung und dem Umweltbericht gemäß § 10 des Baugesetzbuches.