Es liegt ein Antrag der CDU-Fraktion im Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf Bezuschussung der Hallenbenutzungsgebühren
im Bereich des Jugendsports aus Mitteln der Jugendhilfe vor. Ausgezahlt werden
sollte ein jährlicher fester Betrag pro gemeldeten Jugendlichen beim
Kreissportbund. Der Betrag soll auf Grund der durchschnittlichen
Hallenbenutzungsgebühren für Jugendliche ermittelt werden.
Nähere Erläuterungen zum Antrag werden von der
CDU-Fraktion in den Sitzungen gegeben.
Zu den Mitteln der Jugendhilfe ist von Seiten der
Verwaltung auszuführen, dass vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg nur die Ausgaben für die offene Jugendarbeit
bezuschusst werden. Für Ausgaben der Vereinsjugendarbeit gibt es keinen
Zuschuss von Seiten des Landkreises. Evtl. Ausgaben für die Beteiligung an den
Hallenbenutzungsgebühren müssten somit von der Samtgemeinde allein zur
Verfügung gestellt werden.
Die Hallenzeiten in den Sporthallen werden an die
Vereine pauschal von der Verwaltung vergeben. Welche Abteilungen mit welchen Sportarten
in den Sporthallen trainieren und mit wie viel Jugendlichen ist der Verwaltung
daher nicht bekannt.
Das Benutzungsentgelt beträgt zurzeit 3,-- € je
angefangene Zeitstunde und Hallenteil. Bei 45 Nutzungen pro Jahr – welche der
Abrechnung für die Hallenbenutzung zugrunde liegt – ergibt sich eine jährliche Gebühr
von 135,-- € pro Hallenteil. Wenn man davon ausgeht, dass zwischen 10 und 15
Jugendlichen einen Hallenteil nutzen, ergeben sich daraus jährliche Kosten pro
Jugendlichen zwischen 8,00 € und 13,50 €. Eine Anfrage beim Kreissportbund über
die Anzahl der dort gemeldeten Jugendlichen ergab, dass insgesamt für die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in den Vereinen – die im Kreissportbund Mitglied
sind – ca. 2.700 Jugendliche aktiv sind. Davon kann nach Abzug einiger Vereine
– die keine Turnhallen benutzen – davon ausgegangen werden, dass noch ca. 2.000
Jugendliche – zumindest in einigen Monaten des Jahres – die Turnhallen
benutzen.
Um aber verlässliche Zahlen über die Anzahl der zu
fördernden Jugendlichen und die genutzten Hallenzeiten zu erhalten, müssten bei
den entsprechenden Vereinen konkrete Abfragen erfolgen.
Daneben liegt in diesem Zusammenhang ein Antrag der
Freiwilligen Feuerwehr Billerbeck an den Fachausschuss für Jugend und Sport auf
Bezuschussung der Jugendarbeit in den Floriangruppen vor. Der Antrag wurde für
den Feuerwehrbereich von dem Gemeindekommandoausschuss der Feuerwehren mit dem
Hinweis abgelehnt, dass bei der Einführung der ersten Floriangruppen die
ehemaligen 5 Gemeindebrandmeister beschlossen hatten, keine öffentlichen Mittel
aus dem Feuerwehrbereich dafür bereitzustellen. Des Weiteren wird an die
Floriangruppenwarte eine Aufwandsentschädigung gezahlt, um unter anderem die
Aufwendung damit abzudecken.
Im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Clenze war es
aber auch üblich, an Vereine für die Jugendarbeit einen Zuschuss zu zahlen. Da
im Feuerwehrhaushalt keine zusätzlichen Mittel für die Jugendarbeit in den
Floriangruppen zur Verfügung stehen, ist zu entscheiden, ob ggf. aus den
Mitteln der Jugendarbeit ein Zuschuss – aus Gleichbehandlungsgründen dann aber
an alle 10 in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorhandenen Floriangruppen – gezahlt
wird.
Ein Haushaltsplanansatz für 2008 ist bisher nicht vorgesehen.
Die voraussichtlichen jährlichen Zuschüsse würden wahrscheinlich zwischen
15.000,-- € und 20.000,-- € liegen und müssten ggf. im Haushaltplan 2008
bereitgestellt werden.