Betreff
Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
267/1
Aktenzeichen
114200
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 19.07.2007      beschlossen, für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Nach § 5a  der Nds. Gemeindeordnung (NGO) regelt in Gemeinden in denen die Gleichstellungsbeauftragte nicht hauptberuflich beschäftigt ist, der Rat durch Satzung die Berufung und Abberufung sowie die Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Dies geschieht durch die im Entwurf anliegende „Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)“, wobei die Regelungen der Satzung  den in § 5a Absatz 3 bis Absatz 8 NGO genannten Bestimmungen entsprechen.

 

Gleichzeitig werden die beiden unterschiedlichen Satzungen über die Rechtsstellung der Frauenbeauftragten der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow außer Kraft gesetzt.

 


Monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 Euro.


Der Samtgemeindeausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat, die „Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in der vorliegenden Fassung  zu beschließen.