Folgende
in der Stadt Lüchow (Wendland) ausgebaute Straßen sind aufgrund des
Niedersächsischen Straßengesetzes durch den Baulastträger dem öffentlichen
Verkehr zu widmen:
a) Pastor-Schröder-Ring
b) Verlängerung Ziegelberg
c) Apfelweg – OT Plate
d) Am Kreuzweg - OT Grabow
e) Verbindungsweg zwischen der Rosenstraße
und Dr.-Lindemann Parkplatz
f) Stichstraße an der
Senator-Brünger-Straße
Die
Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) zu empfehlen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat beschließt,
a) Die
am 11. Dezember 2003 fertig gestellte Straße
„Pastor-Schröder-Ring“ gem. § 6 in Verbindung mit § 3 Abs. 1
Ziffer 3 und § 47 Ziffer 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) als
Gemeindestraße mit Wirkung vom 11. Dezember 2003 zu widmen. Die Straße beginnt an der Straße „Ziegelberg“
und ist mit der Zufahrt zur Straße „Uhlenweg“ 870 m lang. Sie liegt in der Gemarkung Lüchow,
in Flur 17 auf dem Flurstück 16/22 und in Flur 23 auf dem Flurstück 35/1.
Von
der Straße gehen fünf Stichstraßen ab,
die alle Sackgassen sind.
Weg
1 ist 25 m lang und liegt in der Gemarkung Lüchow, Flur 23 auf dem Flurstück
16//70.
Weg
2 ist 24 m lang und liegt in der Gemarkung Lüchow, Flur 23 auf dem Flurstück
16/80.
Weg
3 ist 33 m lang und liegt in der Gemarkung Lüchow, Flur 23 auf dem Flurstück
16/53.
Weg
4 ist 56 m lang und liegt in der Gemarkung Lüchow, Flur 23 auf dem Flurstück
16/50.
Weg
5 ist 32 m lang und liegt in der Gemarkung Lüchow, Flur 23 auf dem Flurstück
16/73.
Insgesamt
sind entlang der Straße 26 Kfz.-Einstellplätze vorhanden.
Träger
der Straßenbaulast ist die Stadt Lüchow (Wendland).
b) Die
in der Stadt Lüchow (Wendland) am 11. Dezember 2003 fertig gestellte Straße „Verlängerung
Ziegelberg“ gem. § 6 in Verbindung
mit § 3 Abs. 1 Ziffer 3 und § 47 Ziffer 1 NStrG als Gemeindestraße mit
Wirkung vom 11. Dezember 2003 zu widmen. Der Straßenabschnitt beginnt an der
bereits gewidmeten Straße „Ziegelberg“, am Flurstück 19/6, Flur 23, Gemarkung
Lüchow und verläuft in südlicher Richtung auf dem Flurstück 16/22, Flur 23,
Gemarkung Lüchow. Die Straße endet an dem Flurstück 16/7 und 16/29. Auf der
Westseite befindet sich ein Gehweg in einer Länge von 102 m.
Der
erste Teilbereich der mit einem Wendeplatz endet ist 142 m lang. Von diesem
Wendeplatz in südlicher Richtung verläuft ein weiterer Straßenabschnitt, der
auf 60 m als Sackgasse endet. Die Straße ist insgesamt 202 m lang.
Träger
der Straßenbaulast ist die Stadt Lüchow (Wendland).
c) Die
am 18. Januar 2005 übernommene Straße „Apfelweg“, OT Plate, gem. § 6 in
Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziffer 3 und 47 Ziffer 1 NStrG als Gemeindestraße mit
Wirkung vom 18. Januar 2005 zu widmen. Die Straße „Apfelweg“ beginnt an der
Straße Flur 1, Flurstück 197/16 und liegt in der Gemarkung Plate, Flur 1 auf
den Flurstücken 78/37 und 78/84. Die Straße ist 260 m lang und endet mit einer
Wendeschleife.
Träger
der Straßenbaulast ist die Stadt Lüchow (Wendland).
d) Die
in der Stadt Lüchow (Wendland), OT Grabow, am 13. Mai 2003 fertig gestellte
Straße „Am Kreuzweg“ gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Ziffer 3 und
§ 47 Ziffer 1 NStrG als Gemeindestraße mit Wirkung vom 13. Mai 2003 zu widmen.
Die
Straße „Am Kreuzweg“ beginnt an der Straße „Lindenallee“, Gemarkung Grabow,
Flur 7, Flurstück 33 und liegt auf dem Grundstück Gemarkung Grabow, Flur 7,
Flurstück 13/29 und endet an dem Grundstück der Gemeindeverbindungsstraße Nr.
12 mit der Grundstücksbezeichnung Gemarkung Grabow, Flur 7, Flurstück 13/28.
Die Straße hat eine Länge von 540 m.
Träger
der Straßenbaulast ist die Stadt Lüchow (Wendland).
e) Die
in der Stadt Lüchow am 15. Dezember 2000 fertig gestellte „Stichstraße an
der Senator-Brünger-Straße“ gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Ziffer 3
und § 47 Ziffer 1 NStrG als Gemeindestraße mit Wirkung vom 15. Dezember 2000 zu
widmen.
Die
Stichstraße beginnt an der Senator-Brünger-Straße und liegt auf dem Flurstück
117/12, Flur 9, Gemarkung Lüchow. Sie hat eine Länge von 120 m. Die Straße eine
Sackgasse.
Träger
der Straßenbaulast ist die Stadt Lüchow (Wendland).
f) Den
in der Stadt Lüchow (Wendland) am 05. Februar 2002 fertig gestellten „Verbindungsweg
zwischen der Rosenstraße und dem Parkplatz an der Dr.-Lindemann-Straße“,
gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Ziffer 3 und § 47 Ziffer 1 NStrG als
Gemeindestraße mit Wirkung vom 05. Februar 2002 zu widmen.
Der
Verbindungsweg beginnt an der Rosenstraße und liegt auf dem Grundstück der
Gemarkung Lüchow, Flur 8, Flurstück 271/4 und endet am Dr.-Lindemann-Parkplatz,
Gemarkung Lüchow, Flur 8, Flurstück 237/5. Die Länge des Verbindungsweges
beträgt 36 m.
Die
Benutzung des Verbindungsweges ist auf den Fußgängerverkehr beschränkt. Der
Anliegerkraftfahrzeugverkehr ist gestattet.
Träger
der Straßenbaulast ist die Stadt Lüchow (Wendland).
Keine