Betreff
Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für die Freiwilligen Feuerwehren
Vorlage
346/1
Aktenzeichen
370600SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Haushaltsplan 2008 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurden im Bereich des Unterabschnittes Feuerschutz (1300) auch die Beschaffung von zwei Einsatzfahrzeugen für die Freiwilligen Feuerwehren – ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) für die FF Sachau und ein Tanklöschfahrzeug (TLF) für die FF Kiefen – veranschlagt. Für diese Ausgaben wurden auch entsprechende Zuschüsse vom Landkreis Lüchow-Dannenberg mit veranschlagt und auch beantragt.

 

Durch den zuständigen Fachausschuss und den Kreisausschuss des Landkreises wurde aber diese beiden Anträge nicht berücksichtigt und eine andere Verteilung der Zuschüsse für das Jahr 2008 und auch voraussichtlich für das Jahr 2009 beschlossen. Hiernach besteht voraussichtlich erst im Kalenderjahr 2010 für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wieder die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Beschaffung von Fahrzeugen zu erhalten.

 

Da auch in zukünftigen Jahren die Zuschussmittel des Landkreises – unter anderem wegen der Einführung und Finanzierung des Digitalfunks – begrenzt sind, wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Situation eintreten, dass es bei der Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen einen Stau geben wird. Dadurch kann auch in Einzelfällen die Einsatzbereitschaft einzelner Ortsfeuerwehren gefährdet sein, da die dann tlw. über 30 Jahren alten Fahrzeuge nicht mehr einsatzbereit sind.

 

Aufgrund einer vergleichbaren Sachlage wurde in der Samtgemeinde Elbtalaue beschlossen, dort in diesem Jahr drei Feuerwehrfahrzeuge ohne Bezuschussung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu beschaffen (zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge mit je 50.000,-- Euro Anschaffungskosten und ein Tragkraftspritzenfahrzeug – schwer – für 85.000,-- Euro).

 

Da sich für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eine ähnliche Situation darstellt, ist es erforderlich, über die möglichen Konsequenzen nachzudenken bzw. einen entsprechenden Beschluss zu fassen, wie die Samtgemeinde zukünftig Feuerwehrfahrzeuge beschaffen will. Es ist zu entscheiden, ob zukünftig evtl. TSF- und auch TSF-W-Feuerwehrfahrzeuge ohne Fremdmittel durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) angeschafft werden.

 

Für die Ersatzbeschaffung von größeren Feuerwehrfahrzeugen – ab Löschgruppenfahrzeugen (LF 10/6), welche auch in größerem Umfang in den nächsten Jahren anstehen – sollte aber auf die Anteilsfinanzierung durch den Landkreis nicht verzichtet werden. Ab einer Anschaffungssumme von 100.000,-- € erhöht sich der prozentuale Landkreiszuschuss von 40 % auf 45 %. Für Anschaffung von Fahrzeugen und Booten bis 20.000,-- EURO gab es auch bisher keinen Zuschuss vom Landkreis.

 


Für ein TSF gewährt der Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Zuschuss von 24.000,-- Euro bei Anschaffungskosten von rund 60.000,00 EURO und für ein TSF-W einen Zuschuss von 34.000,00 Euro bei Anschaffungskosten von rund 90.000,00 EURO. Diese Fremdmittel müssten dann zusätzlich von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aufgebracht werden. Allerdings erhält die Samtgemeinde weiterhin einen pauschalen investiven Zuschuss für Feuerwehrzwecke in Höhe von rund 63.000,00 EURO jährlich. Diesen Einnahmen stehen Ausgaben des Vermögenshaushaltes in Höhe von jährlich rund 35.000,-- EURO (Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Bau von Rohrbrunnen) gegenüber.

 


Der Samtgemeinderat beschließt, auch weiterhin die erforderlichen Einsatzfahrzeuge für die Freiwilligen Feuerwehren zu beschaffen. Die Beschaffung der Fahrzeuge richtet sich nach dem noch zu beschließenden Konzept der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Wegen der begrenzten Zuschüsse des Landkreises Lüchow-Dannenberg werden in den nächsten Jahren Ersatzbeschaffungen von Mannschaftstransportfahrzeugen, TSF- und TSF-W-Feuerwehrfahrzeugen auch ohne Fremdmittel durchgeführt, sofern die erforderlichen Mittel haushaltrechtlich zur Verfügung stehen und der Samtgemeinderat im Einzelfall die Beschaffung beschlossen hat.