Im Haushaltsplan 2008 der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurden im Bereich des Unterabschnittes
Feuerschutz (1300) auch die Beschaffung von zwei Einsatzfahrzeugen für die
Freiwilligen Feuerwehren – ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) für die FF
Sachau und ein Tanklöschfahrzeug (TLF) für die FF Kiefen – veranschlagt. Für
diese Ausgaben wurden auch entsprechende Zuschüsse vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg mit veranschlagt und auch beantragt.
Durch den zuständigen
Fachausschuss und den Kreisausschuss des Landkreises wurde aber diese beiden
Anträge nicht berücksichtigt und eine andere Verteilung der Zuschüsse für das
Jahr 2008 und auch voraussichtlich für das Jahr 2009 beschlossen. Hiernach
besteht voraussichtlich erst im Kalenderjahr 2010 für die Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) wieder die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Beschaffung von
Fahrzeugen zu erhalten.
Da auch in zukünftigen
Jahren die Zuschussmittel des Landkreises – unter anderem wegen der Einführung
und Finanzierung des Digitalfunks – begrenzt sind, wird aller
Wahrscheinlichkeit nach die Situation eintreten, dass es bei der
Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen einen Stau geben wird. Dadurch kann
auch in Einzelfällen die Einsatzbereitschaft einzelner Ortsfeuerwehren
gefährdet sein, da die dann tlw. über 30 Jahren alten Fahrzeuge nicht mehr
einsatzbereit sind.
Aufgrund einer
vergleichbaren Sachlage wurde in der Samtgemeinde Elbtalaue beschlossen, dort
in diesem Jahr drei Feuerwehrfahrzeuge ohne Bezuschussung des
Landkreises Lüchow-Dannenberg zu beschaffen (zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge mit
je 50.000,-- Euro Anschaffungskosten und ein Tragkraftspritzenfahrzeug – schwer
– für 85.000,-- Euro).
Da sich für die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eine ähnliche Situation darstellt, ist es erforderlich,
über die möglichen Konsequenzen nachzudenken bzw. einen entsprechenden
Beschluss zu fassen, wie die Samtgemeinde zukünftig Feuerwehrfahrzeuge beschaffen
will. Es ist zu entscheiden, ob zukünftig evtl. TSF- und auch TSF-W-Feuerwehrfahrzeuge
ohne Fremdmittel durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) angeschafft werden.
Für die
Ersatzbeschaffung von größeren Feuerwehrfahrzeugen – ab Löschgruppenfahrzeugen
(LF 10/6), welche auch in größerem Umfang in den nächsten Jahren anstehen –
sollte aber auf die Anteilsfinanzierung durch den Landkreis nicht verzichtet
werden. Ab einer Anschaffungssumme von 100.000,-- € erhöht sich der prozentuale
Landkreiszuschuss von 40 % auf 45 %. Für Anschaffung von Fahrzeugen und Booten
bis 20.000,-- EURO gab es auch bisher keinen Zuschuss vom Landkreis.
Für ein TSF gewährt
der Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Zuschuss von 24.000,-- Euro bei
Anschaffungskosten von rund 60.000,00 EURO und für ein TSF-W einen Zuschuss von
34.000,00 Euro bei Anschaffungskosten von rund 90.000,00 EURO. Diese Fremdmittel
müssten dann zusätzlich von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aufgebracht
werden. Allerdings erhält die Samtgemeinde weiterhin einen pauschalen
investiven Zuschuss für Feuerwehrzwecke in Höhe von rund 63.000,00 EURO
jährlich. Diesen Einnahmen stehen Ausgaben des Vermögenshaushaltes in Höhe von
jährlich rund 35.000,-- EURO (Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Bau
von Rohrbrunnen) gegenüber.
Der Samtgemeinderat
beschließt, auch weiterhin die erforderlichen Einsatzfahrzeuge für die Freiwilligen
Feuerwehren zu beschaffen. Die Beschaffung der Fahrzeuge richtet sich nach dem
noch zu beschließenden Konzept der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland). Wegen der begrenzten Zuschüsse des Landkreises
Lüchow-Dannenberg werden in den nächsten Jahren Ersatzbeschaffungen von
Mannschaftstransportfahrzeugen, TSF- und TSF-W-Feuerwehrfahrzeugen auch ohne
Fremdmittel durchgeführt, sofern die erforderlichen Mittel haushaltrechtlich
zur Verfügung stehen und der Samtgemeinderat im Einzelfall die Beschaffung
beschlossen hat.