Betreff
a) Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
b) Ausschreibung der eingerichteten Stelle der Allgemeinen Vertreterin/des Allgemeinen Vertreters
Vorlage
319/1
Aktenzeichen
102001SG
Art
Sitzungsvorlage SG

a)         Gemäß § 81 Absatz 1 NGO können, wenn die Hauptsatzung das bestimmt, Gemeinden mit mehr 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern außer dem Samtgemeindebürgermeister auch andere leitende Beamtinnen und Beamte als Beamtinnen und Beamte auf Zeit haben. Die Zahl der anderen leitenden Beamtinnen und Beamten ist im Falle des § 81 Absatz 1 NGO gesetzlich nicht festgelegt.

In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann gemäß § 81 Absatz 2 NGO die Allgemeine Vertreterin oder der Allgemeine Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen werden.

           

Da die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner hat, kann von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, das Amt der Allgemeinen Vertreterin oder des Allgemeinen Vertreters des Samtgemeindebürgermeisters auf Zeit satzungsgemäß einzurichten.

Hierzu ist jedoch eine Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) notwendig, um dem Rat überhaupt die Möglichkeit einzuräumen, ein solches Amt einrichten zu können.

           

Beamtinnen und Beamte auf Zeit werden auf Vorschlag des Samtgemeindebürgermeisters vom Rat für eine Amtszeit von acht Jahren nach § 48 Absatz 2 Satz 1 NGO gewählt.

           

Der Rat hat die dann durch die Hauptsatzung eingerichtete Zeitbeamtenstelle grundsätzlich auch zu besetzen. Die Hauptsatzung ist wiederum zu ändern, wenn tatsächlich die Berufung einer Beamtin oder eines Beamten auf Zeit gar nicht (mehr) beabsichtigt ist oder wenn die Stelle einer weiteren Beamtin oder eines weiteren Beamten auf Zeit gemäß § 81 Absatz 1 NGO eingerichtet werden soll.

 

Die Zeitbeamtin oder der Zeitbeamte soll gemäß § 56 Absatz 1 Satz 2 NGO dem Samtgemeindeausschuss als Mitglied mit beratender Stimme angehören.

 

Gemäß § 73 Absatz 3 NGO werden Änderungen der Hauptsatzung vom Samtgemeinderat mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen, also mit absoluter Mehrheit.

 

b)         Für die Einrichtung einer Stelle für eine Beamtin oder einen Beamten auf Zeit ist § 81 NGO einschlägig.

 

Die Ausschreibung selbst regelt sich über § 81 Absatz 3 Satz 4, wonach die Stelle generell zunächst öffentlich auszuschreiben ist.

Da dem Rat die Zuständigkeit für die gesamte personalrechtliche Maßnahme obliegt, ist er auch für den Beschluss über die Ausschreibung und ihren Inhalt zuständig, nach einer sachlichen Vorbereitung durch den Samtgemeindeausschuss.

Art und Umfang der Ausschreibung ist dem Rat überlassen; sie sollte aber die zu besetzende Stelle so beschreiben, dass der Zweck der Ausschreibung erreicht wird.

 

Als Qualifikation muss die oder der Beamte auf Zeit die für ihr bzw. sein Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen. Eine bestimmte Ausbildung und die Ablegung von Prüfungen sind nicht vorgeschrieben. Es muss aber kommunalaufsichtlich und gerichtlich nachprüfbar festgestellt werden können, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber sowohl über das fachliche Wissen als auch über das erprobte berufliche Können verfügt.

 

Für die angedachte Einrichtung und Ausschreibung der Stelle der Allgemeinen Vertretung in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurden bereits erste Abklärungsgespräche mit der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e. V. geführt.

Die Ausschreibung und das Auswahlverfahren sollen unter Beteiligung der Fraktionen im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e. V. stattfinden.


Durch die Änderung der Hauptsatzung entstehen für die öffentliche Bekanntmachung und die Erneuerung des Ortsrechtes Kosten.


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt

 

a)        die als Entwurf beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Landkreis Lüchow-Dannenberg (Stand: __.07.2008) und

 

b)        die Verwaltung zu beauftragen, die Ausschreibung der Stelle der Allgemeinen Vertretung des Samtgemeindebürgermeisters unter Beteiligung der Fraktionsvorsitzenden im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e. V. durchführen zu lassen.