Betreff
Einrichtung einer zusätzlichen Vormittagsgruppe im ev.-luth. Kindergarten in Lüchow (Wendland)
Vorlage
352/1
Aktenzeichen
511201SG:ev.-luth. Kindergarten Lüchow
Art
Sitzungsvorlage SG

In der Verwaltung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) fand am 10. Juni 2008 ein Gespräch über die Versorgungslage bzw. -engpässe im Bereich der Vormittagskindergartengruppen im Bereich Lüchow (W.) statt, an dem außer der Samtgemeinde- und der Kreisverwaltung auch die Träger und Einrichtungsleiterinnen des ev.-luth. Kindergartens und des DRK-Kindergartens teilnahmen. Anlass des v. g. Gespräches war, dass die Platzvergabe-Sitzungen im DRK-Kindergarten eine „sehr enge" Auslastung der Gruppen ergab, das gleiche Gremium im ev.-luth. Kindergarten aber mehr als 16 Kinder nicht in die gewünschte Vormittagsgruppe aufnehmen konnte, auch wenn der Bedarf für eine Vormittagsbetreuung gesehen wurde.

 

Aufgrund der Tatsache, dass

 

§          der Kindergarten vormittags mit derzeit schon 4,5 Gruppen voll ausgelastet ist,

§          andere Räumlichkeiten auch in gemeinschaftlicher Suche nicht zur Verfügung stehen,

§          Baumaßnahmen mit Zweckbindung von mind. 25 Jahren aber im Kindergarten-Bereich angesichts der demographischen Prognosen nicht angezeigt sind,

 

wurde gemeinschaftlich ins Auge gefasst, für einen vermutlichen Zeitraum von zunächst 4 bis 5 Jahren eine zusätzliche Vormittagsgruppe in einem geeigneten Container (auf Mietbasis) auf einem verfügbaren Gelände der Stadt Lüchow (W.) angrenzend an den ev.-luth. Kindergarten und in direkter Nähe zur Krippengruppe am Mehrgenerationenhaus zu verwirklichen. Die ev.-luth. Kirchengemeinde Lüchow hat nach der v. g. Besprechung den Betrieb einer zusätzlichen Vormittagsgruppe am ev.-luth. Kindergarten in Lüchow beim zuständigen Landkreis Lüchow-Dannenberg beantragt. Der Betrieb der Kindergartengruppe soll voraussichtlich zum 1. September diesen Jahres aufgenommen werden. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises wird am 16. Juni 2008 über diesen Antrag entscheiden. Das Beratungsergebnis wird in der Fachausschusssitzung mündlich bekannt gegeben.

 


An den Kosten der zusätzlichen Vormittagsgruppe müsste sich die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nach der Jugendhilfevereinbarung – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Samtgemeindeausschuss – mit maximal 18.000,-- jährlich beteiligen (für 2008 damit ca. 6.000,-- €).

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt,

 

a)      er erkennt den Bedarf einer zusätzlichen Vormittagsgruppe im ev.-luth. Kindergarten in Lüchow an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-) Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis unter der Voraussetzung bereit, dass mindestens 15 Kinder verbindlich für den Besuch der Vormittagsgruppe angemeldet sind.

 

b)      sich am Defizit der zusätzlichen Vormittagsgruppe im ev.-luth. Kindergarten in Lüchow gemäß der gültigen Jugendhilfevereinbarung mit maximal 18.000,-- € jährlich zu beteiligen.

 

c)       die Beteiligung wird auf maximal fünf Jahre begrenzt.