Betreff
101. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Stadt Lüchow (Wendland)
- ehemalige Teppich-Domäne -
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
370/1
Aktenzeichen
612009SG:101. Änderung
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Stadt Lüchow (Wendland) hat das Grundstück der ehemaligen Teppich-Domäne im Zwangsversteigerungsverfahren erworben und einen Teil an das DRK und einen  weiteren Teil an ein örtliches Tiefbauunternehmen weiterveräußert. Um die vorgesehenen Nutzungen zu ermöglichen, war eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich.

Der Bebauungsplan für diesen Bereich wurde von der Stadt Lüchow (Wendland) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

 

Grundsätzlich ist es bei dieser Rechtslage ausreichend, den Flächennutzungsplan ohne förmliches Verfahren „im Wege der Berichtigung anzupassen“ (§ 13 a Absatz 2 Nummer 2 BauGB). Eine derartige Berichtigung würde bei einer erneuten Veränderung der Planung auch ohne Verfahren wieder verändert oder aufgehoben. Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoller, die Änderung des Flächennutzungsplanes in einem förmlichen Verfahren unter Beteiligung der Gremien der Samtgemeinde und der Öffentlichkeit durchzuführen, um einen bestandskräftigen Flächennutzungsplan zu erhalten.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat den Aufstellungsbeschluss für die 101. Änderung am 12. Dezember 2007 gefasst.

 

Die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 26. März 2008 bis 28. April 2008. Die öffentliche Auslegung wurde vom 26. Mai 2008 bis einschließlich 26. Juni 2008 durchgeführt.

 

Es liegen keine Stellungnahmen vor.


Die Flächennutzungsplanänderung wurde von der Verwaltung ausgearbeitet.


Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         es wird festgestellt, dass keine Stellungnahmen vorliegen.

 

b)         die 101. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt mit der Begründung und dem Umweltbericht.