- ehemalige Teppich-Domäne -
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Feststellungsbeschluss
Die
Stadt Lüchow (Wendland) hat das Grundstück der ehemaligen Teppich-Domäne im
Zwangsversteigerungsverfahren erworben und einen Teil an das DRK und einen weiteren Teil an ein örtliches
Tiefbauunternehmen weiterveräußert. Um die vorgesehenen Nutzungen zu
ermöglichen, war eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich.
Der
Bebauungsplan für diesen Bereich wurde von der Stadt Lüchow (Wendland) im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Grundsätzlich
ist es bei dieser Rechtslage ausreichend, den Flächennutzungsplan ohne
förmliches Verfahren „im Wege der Berichtigung anzupassen“ (§ 13 a Absatz 2
Nummer 2 BauGB). Eine derartige Berichtigung würde bei einer erneuten
Veränderung der Planung auch ohne Verfahren wieder verändert oder aufgehoben.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoller, die Änderung des
Flächennutzungsplanes in einem förmlichen Verfahren unter Beteiligung der
Gremien der Samtgemeinde und der Öffentlichkeit durchzuführen, um einen
bestandskräftigen Flächennutzungsplan zu erhalten.
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat den Aufstellungsbeschluss für die
101. Änderung am 12. Dezember 2007 gefasst.
Die
vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 26. März 2008
bis 28. April 2008. Die öffentliche Auslegung wurde vom 26. Mai 2008 bis
einschließlich 26. Juni 2008 durchgeführt.
Es
liegen keine Stellungnahmen vor.
Die
Flächennutzungsplanänderung wurde von der Verwaltung ausgearbeitet.
Der
Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse
zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) es wird festgestellt, dass keine
Stellungnahmen vorliegen.
b) die
101. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt mit der Begründung
und dem Umweltbericht.