a) Beschluss über die Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Altenheim St. Georg“ für eine
Erweiterung des Altenheimes St. Georg in Lüchow und die Errichtung von
betreuten Altenwohnungen in Verbindung mit dem Altenheim gefasst.
Nach
Ausarbeitung der Planung wurde das 1. Beteiligungsverfahren vom 28. Februar bis
zum 07. April 2008 durchgeführt, ohne die Festsetzung von Flächen für
Ausgleichsmaßnahmen.
Es
sind Stellungnahmen eingegangen von der E.ON Avacon, der GLL Lüneburg, dem
Kirchenkreisamt, dem Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände, dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg und dem NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz).
Das
Kirchenkreisamt hat sich zu Ausgleichsflächen und zur Zuwegung über den
Deichverteidigungsweg geäußert. Die Stellungnahme des NLWKN bezieht sich
ebenfalls auf mögliche Ausgleichsflächen. Auch der Landkreis hat Aussagen zu
diesem Punkt gemacht, die Festsetzung des Mischgebietes kritisiert und
ergänzende Ausführungen zur Drawehner Jeetzel einschließlich der Randbereiche
gefordert. Der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände hat nach einem
Ortstermin in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass an der Drawehner
Jeetzel ein Gewässerrandstreifen in einer Breite von 3 m zur
Gewässerunterhaltung von Bepflanzungen freigehalten werden muss.
Nachdem
in Zusammenarbeit mit dem Verein Altenhilfe Flächen für die erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen gefunden worden waren, wurde mit dem überarbeiteten Entwurf
das 2. Beteiligungsverfahren gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung vom
18. Juni bis einschließlich 18. Juli 2008 durchgeführt.
Der
Landkreis Lüchow-Dannenberg hat eine erneute Stellungnahme abgegeben und sich
nochmals zum Gewässerrandstreifen der Drawehner Jeetzel sowie zu möglichen
Bodenfunden im Plangebiet geäußert.
Das
Kirchenkreisamt hat einen Vorschlag zur Verkehrsregelung gemacht.
Dieses
ist im Bebauungsplan nicht möglich.
Es
ergeben sich keine Änderungen der Planung. Das Verfahren kann abgeschlossen
werden.
Die Kosten der Planung werden
gemäß städtebaulichem Vertrag und Beschluss des Verwaltungsausschusses vom
21.03.2007 zu 50 % vom Antragsteller getragen.
Der Ausschuss für Umwelt,
Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt:
a) Über die Stellungnahmen wird wie in den
Anlagen aufgeführt entschieden.
b) Der Bebauungsplan „Altenheim St. Georg“ wird
als Satzung beschlossen, gemäß
§
10 Absatz 1 BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht.