Aufgrund § 1 Absatz 1, Satz 1,
des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis
Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz) wurden die Samtgemeinden Clenze
und Lüchow zu der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit Sitz in Lüchow (Wendland)
zusammengeschlossen.
Gemäß § 10 Absatz 2 „Lüchow-Dannenberg-Gesetz“
gelten die Rechtsvorschriften der bisherigen Samtgemeinden Clenze und Lüchow
mit Ausnahme der Hauptsatzungen in ihrem bisherigen räumlichen Geltungsbereich
als Recht der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) fort, soweit im Gesetz nachfolgend
nicht anders geregelt.
Die nach dem Gesetz fortgeltenden
Rechtsvorschriften gelten längstens bis zum 31. Oktober 2009, soweit sie nicht vorher
aufgehoben werden.
Derzeit gelten die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Samtgemeinde Clenze vom 18. Juni 1978 und die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Samtgemeinde Lüchow vom 10. März 1975. Daneben gelten auch die entsprechenden Verordnungen der beiden Samtgemeinden.
Der jetzt vorgelegte Satzungsentwurf und die darauf beruhende Verordnung berücksichtigen die bisherigen Regelungen der derzeit noch geltenden Straßenreinigungssatzungen bzw. Verordnungen für die Bereiche der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow. Die Entwürfe wurden redaktionell überarbeitet und beschränken sich jetzt auf das rechtlich erforderliche Maß.
Der Erlass der vorgeschlagenen Straßenreinigungssatzung und der Verordnung löst Kosten für die Veröffentlichung aus. Einsparpotenzial durch eine gemeinsame Veröffentlichung mit der Samtgemeinde Elbtalaue ist aufgrund des speziellen Straßenverzeichnisses nicht gegeben.
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die vorliegende Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) (Straßenreinigungssatzung) mit dem Bestandteil „Straßenverzeichnis“ und die Verordnung über Art und Umfang der Reinigung öffentlicher Straßen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu erlassen.