hier: Bau eines Fußgängersteges entlang der Drawehner Jeetzel, von der Bundesstraße bis zur vorhandenen Holzbrücke
Die SPD-Fraktion im
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat mit Datum vom 7. September 2008 unter
Punkt 1., des als Anlage beigefügten Schreibens, den Antrag auf Herstellung des
Fußgängersteges entlang der Drawehner Jeetzel, von der Bundesstraße bis zur
vorhandenen Holzbrücke, gestellt. Diese Maßnahme soll der Verbesserung der
Infrastruktur der Stadt dienen.
Die Stadt Lüchow
(Wendland) hat mit Datum vom 6. Oktober 2004 die Baugenehmigung für diese Maßnahme
und am 23. Januar 2008 auf Antrag eine Verlängerung der Baugenehmigung bis zum
5. Oktober 2010 erhalten. Gemäß § 77 NBauO ist eine weitere Verlängerung der
Baugenehmigung nicht möglich. Dieses bedeutet konkret, dass mit dieser Maßnahme
spätestens am 5. Oktober 2010 begonnen werden muss.
Die reinen Baukosten
für diese Maßnahme betragen ca. 110.000,00 €. Die Stadt Lüchow (Wendland) hat
diese Maßnahme auch bei dem integrierten Wachstums- und Entwicklungskonzept
beim MS in Hannover eingereicht. Jedoch kann diese Maßnahme nur mit diesen
EFRE-Mitteln verwirklicht werden, wenn vorweg die bekannten Maßnahmen
verwirklicht sind und dann noch Gelder zur Verfügung stehen. Da die letzte
Maßnahme (Umgestaltung der Innenstadt) aus EFRE-Mitteln jedoch erst nach Fertigstellung
der Ortsumgehung (vermutlich Oktober 2010) begonnen werden kann, ist das
Auslaufen der Baugenehmigung für die Stegkonstruktion wahrscheinlich. Es ist
daher zu entscheiden, ob die Maßnahme mit Eigenmitteln durchgeführt werden
soll.
Ohne Zuschüsse
110.000,00 € Eigenmittel für das Haushaltsjahr 2010.
Der Ausschuss für
Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschießt, der Fußgängerweg entlang der Drawehner Jeetzel, von der
Bundesstraße bis zur vorhandenen Holzbrücke, soll gebaut werden. Die Mittel in
Höhe von 110.000,00 € werden im Haushaltsjahr 2010 bereitgestellt. Wenn sich
jedoch in diesem Jahr abzeichnen sollte, dass eine Förderung in Höhe von 75 %
aus EFRE-Mitteln noch möglich ist, werden entsprechende Anträge rechtzeitig
gestellt, sodass kein neues Baugenehmigungsverfahren notwendig wird.