Die
über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2007 belaufen sich
auf insgesamt 1.044.013,58 €. Sie unterteilen sich in echte und unechte
Haushaltsüberschreitungen und betreffen den Verwaltungs- sowie den
Vermögenshaushalt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
1. Verwaltungshaushalt:
557.855,64 €, davon unechte Überschreitungen in Höhe
von 525.758,58 €.
a) Haushaltsstelle
0200.6611 - Mitgliedsbeiträge
Haushaltssoll : 3.250,00 €
Anordnungssoll :
3.254,83 €
Überplanmäßige Ausgabe : 4,83 €
Die Deutsche Verkehrswacht Lüchow-Dannenberg hatte
ihren Beitrag für 2006 erst im Januar 2007 angefordert. Zustimmung des
Stadtdirektors liegt vor.
b) Haushaltsstelle
0300.6720 - Erstattung Säumniszuschläge (durchlaufende Mittel)
Haushaltssoll : 8.000,00 €
Anordnungssoll : 10.835,81 €
Überplanmäßige Ausgabe : 2.835,81 €
Keine echte Überschreitung, der Mehrausgabe stehen Mehreinnahmen
in gleicher Höhe gegenüber.
c) Haushaltsstelle
3200.4140 - Beschäftigungsentgelte
Haushaltssoll : 6.040,00 €
Anordnungssoll :
6.680,16 €
Überplanmäßige Ausgabe :
640,16 €
Notwendige Mehrausgaben in Höhe von 640,16 € bei den
Personalkosten im Unterabschnitt Archiv.
d) Haushaltsstelle
3660.7180 - Zuweisungen und Zuschüsse
Haushaltssoll : 3.000,00 €
Anordnungssoll :
3.057,00 €
Überplanmäßige Ausgabe : 57,00 €
Mehrausgaben bei den Zuschüssen an die Vereine (laut
Beschluss des Verwaltungsausschusses erhielt der Verein „De Wendländer“ einen
nicht vorgesehenen Zuschuss in Höhe von 200,00 €). Zustimmung des
Stadtdirektors liegt vor.
e) Haushaltsstellen
4680.4140, 4680.4340, 4680.4500
Notwendige Mehrausgaben in Höhe von 17.531,47 € bei
den Personal-, bzw. Personalnebenkostenkosten im Unterabschnitt Jugendzentrum.
f) Haushaltsstelle
4680.5000 - Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Haushaltssoll : 37.000,00 €
Anordnungssoll :
38.481,73 €
Überplanmäßige Ausgabe : 1.481,73 €
Mehrkosten für die Umbaumaßnahme für die Krippengruppe
im Jugendzentrum. Zustimmung des Stadtdirektors liegt vor.
g) Haushaltsstelle
7910.7170 - Zuweisungen und Zuschüsse
Haushaltssoll : 0,00 €
Anordnungssoll : 1.000,00 €
Außerplanmäßige Ausgabe :
1.000,00 €
Zuschuss an LEADER+ für das Projekt „Klimawochen“.
h) Haushaltsstelle
7911.5700 - Sonstige Verwaltungs- und Betriebsausgaben
Haushaltssoll : 5.000,00 €
Anordnungssoll : 5.440,92 €
Überplanmäßige Ausgabe : 440,92 €
Mehrausgaben für sonstige Verwaltungsausgaben im
Unterabschnitt Stadtmarketing (unter anderem Erneuerung der Lichter und Kabel
Weihnachtsmarkt). Zustimmung des Stadtdirektors liegt vor.
i) Haushaltsstelle
7911.6381 - Stadtjubiläum
Haushaltssoll : 0,00 €
Anordnungssoll :
61.884,69 €
Außerplanmäßige Ausgabe :
61.884,69 €
Keine echte Überschreitung, da die Mittel auf dem
Verwahrkonto „Spenden 850-Jahrfeier zur Verfügung stehen. Die erforderliche
Umbuchung ist jedoch nicht erfolgt.
j) Haushaltsstelle
8400.6401 - Vorsteuer
Haushaltssoll : 4.400,00 €
Anordnungssoll : 6.974,95 €
Überplanmäßige Ausgabe : 2.574,95 €
Notwendige Mehrausgabe bei der Vorsteuer
im UA Ratskeller.
k) Haushaltsstelle
9000.8450 - Zinsen bei Steuererstattungen
Haushaltssoll : 5.000,00 €
Anordnungssoll :
13.366,00 €
Überplanmäßige Ausgabe : 8.366,00 €
Notwendige Mehrausgabe bei den Zinsen
für Steuererstattungen.
l) Haushaltsstelle
9100.8600 - Zuführung zum Vermögenshaushalt
Haushaltssoll : 2.200.540,00 €
Anordnungssoll : 2.661.578,08
€
Überplanmäßige Ausgabe : 461.038,08 €
Keine echte Überschreitung, da der Überschuss im
Verwaltungshaushalt dem Vermögenshaushalt zugeführt werden muss.
2. Vermögenshaushalt:
486.157,94 €, davon unechte Überschreitungen in Höhe
von 485.691,14 €.
a) Haushaltsstelle
9100.9100 - Zuführung an die allgemeine Rücklage
Haushaltssoll : 2.221.200,00 €
Anordnungssoll : 2.706.891,14
€
Außerplanmäßige Ausgabe : 485.691,14 €
Keine echte Überschreitung, da der Überschuss im
Vermögenshaushalt der allgemeinen Rücklage zugeführt werden muss.
b) Haushaltsstelle
9100.9760 - Tilgung an sonstige öffentliche Sonderrechnungen
Haushaltssoll :
100.180,00 €
Anordnungssoll : 100.646,80 €
Überplanmäßige Ausgabe : 466,80 €
Notwendige Mehrausgaben für die Tilgung von Darlehen
an öffentliche Geldinstitute.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, nachträglich die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2007 zu genehmigen, die den
Höchstbetrag von 1.533,88 € überschreiten, über den der Stadtdirektor durch die
Hauptsatzung ermächtigt ist, seine Zustimmung zu erteilen.