Betreff
Vertretung des Stadtdirektors der Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
425/1
Aktenzeichen
103003ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

In der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) hat der Rat einen Beschluss gemäß § 70 NGO gefasst, dass für die Dauer der Wahlperiode dem Bürgermeister nur die repräsentative Vertretung der Gemeinde, der Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss, die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Stadtdirektor, die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihre Pflichtenbelehrung obliegen.

Die Aufgaben des Stadtdirektors übernimmt seitdem Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland.

 

Nach § 70 Absatz 1 Satz 5 NGO beschließt der Rat über die Vertretung des Stadtdirektors.

Die Hauptsatzung der Stadt Lüchow (Wendland) führt im § 7 aus, dass die Vertretung des Stadtdirektors dem allgemeinen Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters übertragen wird. Dieser ist dann für die Dauer der Vertretung in ein Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

Seit dem Übertritt von SGOAR Hahlbohm in die Freistellungsphase der Altersteilzeit und die fehlende Benennung oder Wahl einer allgemeinen Vertretung des Samtgemeindebürgermeisters ist die Funktion der stellvertretenden Stadtdirektorin/des stellvertretenden Stadtdirektors nicht wiederbesetzt worden.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 04.11.2008 Herrn Thomas Raubuch zum Allgemeinen Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters für die Dauer von 8 Jahren gewählt und in ein Zeitbeamtenverhältnis berufen.


Mittel stehen in der Haushaltsstelle 00.0000.4001 zur Verfügung

 

Gemäß der Satzung der Stadt Lüchow (Wendland) über die  Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Stadtdirektor und seine Vertretung vom 07.02.1974 erhält die stellvertretende Stadtdirektorin/der stellvertretende Stadtdirektor eine monatliche Entschädigung in Höhe von 130,00 DM (66,47 €).


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:

 

Herrn Thomas Raubuch mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden Stadtdirektor der Stadt Lüchow (Wendland) zu berufen.

Hierzu ist ein Ehrenbeamtenverhältnis zu begründen.