Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 24.04.2007 beschlossen,
dass der von den Gliedgemeinden aufzubringende Eigenanteil für ein
regionalisiertes Teilbudget von der Samtgemeinde übernommen wird. Der Rat hat
daraufhin in seiner Sitzung am 21.06.2007 die kommunale Richtlinie zur
Förderung von KMU aus dem Schwerpunkt 1 des Europäischen Fonds zur regionalen
Entwicklung in der Fondsperiode 2007 - 2013 zugestimmt. Es wird nunmehr eine Änderung
bzw. Ergänzung dieser kommunalen Richtlinie erforderlich. Neu ist, dass es den
Fördertatbestand Rationalisierung nicht mehr gibt. Weiterhin ist künftig die
Erteilung eines vorzeitigen Investitionsbeginns nicht mehr erforderlich (siehe
Punkt 5.1). Die weiteren Änderungen/Ergänzungen sind in dem Entwurf der
beigefügten kommunalen Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren
gewerblichen Unternehmen aus dem Schwerpunkt 1 des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung in der Fondsperiode 2007 - 2013 unterlegt.
keine
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Änderungen der kommunalen
Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen aus
dem Schwerpunkt 1 des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der
Fondsperiode 2007 - 2013 (Stand: 31.10.2008) wird zugestimmt.