Betreff
Prüfungsbericht für das Haushaltsjahr 2007 und Entscheidung über die Entlastung
Vorlage
010/2009 SG
Aktenzeichen
202501SG:2007/SG Lüchow
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Niedersächsische Gemeindeordnung schreibt in § 100 vor, dass die Jahresrechnung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen ist. Der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung festzustellen und sie dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat vorzulegen. Der Rat muss eigentlich gemäß § 101 NGO über die Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember beschließen und zugleich über die Entlastung entscheiden. Für die Jahresrechnung 2007 konnte diese Frist nicht gewahrt werden, da die Prüfung der Jahresrechnung einen längeren Zeitraum als üblich in Anspruch genommen hat.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 wurde am 12.06.2008 aufgestellt und vom Samtgemeindebürgermeister auf Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.

 

Die Rechnung schließt wie folgt ab:

 

       Verwaltungshaushalt

              Einnahmen         =  14.371.611,39 €

              Ausgaben           =  30.026.383,45 €

              Fehlbetrag          =  15.654.772,06 €

 

       Vermögenshaushalt

              Einnahmen         =    1.498.497,44 €

              Ausgaben           =    1.498.497,44 €

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2007 vom 16.12.2008 ist der Samtgemeinde zugeleitet worden.

Das Prüfungsergebnis ist vom Rechnungsprüfungsamt wie folgt zusammengefasst worden:

 

"Die Buchführung und der Jahresabschluss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für 2007 entsprechen nach der Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

Gegen eine Entlastungserteilung bestehen seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken."

 

Zum Prüfungsbericht und den darin aufgeführten Beanstandungen ist eine schriftliche Stellungnahme erarbeitet. Prüfungsbericht und Stellungnahme liegen allen Ratsfrauen und Ratsherren vor.

 


Keine


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                 die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüfte Jahresrechnung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das HJ 2007 festzustellen und

 

b)                 dem Samtgemeindebürgermeister gem. § 101 NGO für das HJ 2007 Entlastung zu erteilen.