Die Niedersächsische
Gemeindeordnung schreibt in § 100 vor, dass die Jahresrechnung innerhalb von
drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen ist. Der
Bürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung
festzustellen und sie dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner
Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat vorzulegen. Der Rat muss eigentlich
gemäß § 101 NGO über die Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember beschließen
und zugleich über die Entlastung entscheiden. Für die Jahresrechnung 2007
konnte diese Frist nicht gewahrt werden, da die Prüfung der Jahresrechnung
einen längeren Zeitraum als üblich in Anspruch genommen hat.
Die Jahresrechnung für
das Haushaltsjahr 2007 wurde am 12.06.2008 aufgestellt und vom
Samtgemeindebürgermeister auf Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.
Die Rechnung schließt
wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen = 14.371.611,39
€
Ausgaben = 30.026.383,45
€
Fehlbetrag = 15.654.772,06
€
Vermögenshaushalt
Einnahmen = 1.498.497,44
€
Ausgaben = 1.498.497,44
€
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
über die Prüfung der Jahresrechnung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das
Haushaltsjahr 2007 vom 16.12.2008 ist der Samtgemeinde zugeleitet worden.
Das Prüfungsergebnis ist vom
Rechnungsprüfungsamt wie folgt zusammengefasst worden:
"Die Buchführung und der
Jahresabschluss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für 2007 entsprechen nach
der Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.
Gegen eine Entlastungserteilung bestehen
seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken."
Zum Prüfungsbericht und den darin
aufgeführten Beanstandungen ist eine schriftliche Stellungnahme erarbeitet.
Prüfungsbericht und Stellungnahme liegen allen Ratsfrauen und Ratsherren vor.
Keine
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüfte Jahresrechnung der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das HJ 2007 festzustellen und
b)
dem
Samtgemeindebürgermeister gem. § 101 NGO für das HJ 2007 Entlastung zu
erteilen.