Betreff
Bau eines Radweges Lüchow-Reetze-Satemin - Antrag der Stadt Lüchow (Wendland) vom 27. November 2008 -
Vorlage
017/2009 SG
Aktenzeichen
661105ST:Lüchow-Reetze-Satemin
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Stadt Lüchow (Wendland) hat am 27. November 2008 den als Anlage beigefügten Antrag zum Bau eines Radweges entlang der Gemeindeverbindungsstraße Satemin-Reetze-L 261 gestellt.

 

Nach Auskunft der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Lüneburg, ist eine Förderung von Radwegen nach dem GVFG nur unter folgenden Bedingungen möglich:

 

-           Antragsteller muss immer der Straßenbaulastträger sein, in diesem Fall also die Samtgemeinde Lüchow (Wendland).

 

-           Der Straßenbaulastträger muss eine Prioritätenliste haben, in der der auszubauende Radweg an erster Stelle steht.

            Eine derartige Prioritätenliste hat die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht aufgestellt.

 

-           Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Fahrbahnbreite mindestens 5,50 m beträgt. In diesem Fall beträgt die Fahrbahnbreite auf gesamter Länge lediglich 4,50 m, also müsste von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorweg die Fahrbahn verbreitert werden. Dieses würde Baukosten in Höhe von 500.000,00 € verursachen, wobei eine Förderung nach dem GVFG nicht wahrscheinlich ist.

 

-           Grundsätzlich kann von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ein Antrag nach dem Mehrjahresprogramm 2010 bis 2014 gestellt werden, wobei der nächste mögliche Anmeldetermin der 15. Februar 2010 ist. Bei einer positiven Entscheidung müssten kurzfristig ca. 30.000,00 € Planungskosten für die Antragstellung und für das Bewilligungsjahr 25 % der Gesamtkosten (25 % von 450.000,00 € = 112.500,00 €) bereitgestellt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind derartige Kosten für einen Radweg mit dieser geringen Bedeutung nicht angemessen, zumal die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) derartige Mittel nicht zur Verfügung stellen kann. Wenn die Stadt Lüchow (Wendland) diesen Radweg unbedingt bauen will, soll sie auch alle Kosten tragen. Die Antragstellung würde die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) dann übernehmen.


Für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) keine, da alle evtl. Kosten von der Stadt Lüchow (Wendland) getragen werden.


Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Antrag der Stadt Lüchow (Wendland) auf Bau eines Radweges entlang der Gemeindeverbindungsstraße Satemin-Reetze-L 261 nicht zuzustimmen.

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist lediglich bereit, die offizielle Antragstellung durchzuführen, wenn die Stadt Lüchow (Wendland) alle anfallenden Kosten übernimmt.