Die Stadt Lüchow
(Wendland) hat am 27. November 2008 den als Anlage beigefügten Antrag zum Bau
eines Radweges entlang der Gemeindeverbindungsstraße Satemin-Reetze-L 261
gestellt.
Nach Auskunft der
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Lüneburg, ist eine
Förderung von Radwegen nach dem GVFG nur unter folgenden Bedingungen möglich:
- Antragsteller
muss immer der Straßenbaulastträger sein, in diesem Fall also die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland).
- Der
Straßenbaulastträger muss eine Prioritätenliste haben, in der der auszubauende
Radweg an erster Stelle steht.
Eine
derartige Prioritätenliste hat die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht
aufgestellt.
- Eine
weitere Voraussetzung ist, dass die Fahrbahnbreite mindestens 5,50 m beträgt.
In diesem Fall beträgt die Fahrbahnbreite auf gesamter Länge lediglich
4,50 m, also müsste von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorweg die
Fahrbahn verbreitert werden. Dieses würde Baukosten in Höhe von 500.000,00 €
verursachen, wobei eine Förderung nach dem GVFG nicht wahrscheinlich ist.
- Grundsätzlich
kann von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ein Antrag nach dem
Mehrjahresprogramm 2010 bis 2014 gestellt werden, wobei der nächste mögliche
Anmeldetermin der 15. Februar 2010 ist. Bei einer positiven Entscheidung
müssten kurzfristig ca. 30.000,00 € Planungskosten für die Antragstellung und
für das Bewilligungsjahr 25 % der Gesamtkosten (25 % von 450.000,00 € =
112.500,00 €) bereitgestellt werden.
Aus Sicht der
Verwaltung sind derartige Kosten für einen Radweg mit dieser geringen Bedeutung
nicht angemessen, zumal die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) derartige Mittel
nicht zur Verfügung stellen kann. Wenn die Stadt Lüchow (Wendland) diesen
Radweg unbedingt bauen will, soll sie auch alle Kosten tragen. Die
Antragstellung würde die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) dann übernehmen.
Für die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) keine, da alle evtl. Kosten von der Stadt Lüchow (Wendland)
getragen werden.
Der Ausschuss für Bau,
Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Antrag der Stadt Lüchow (Wendland) auf
Bau eines Radweges entlang der Gemeindeverbindungsstraße Satemin-Reetze-L 261
nicht zuzustimmen.
Die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) ist lediglich bereit, die offizielle Antragstellung
durchzuführen, wenn die Stadt Lüchow (Wendland) alle anfallenden Kosten
übernimmt.