Dem Arbeitskreis
„Lüchower Akzente“ wurden laut Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt
Lüchow (Wendland) vom 8.12.2008 für die geplanten Veranstaltungen bis zu
10.000,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die Einnahmen sollten der Deckung des
Unterabschnittes 7911 - Stadtmarketing dienen. Der Arbeitskreis sollte
möglichst kostenneutral arbeiten.
Nach Rücksprache mit
dem Arbeitskreis stellte sich heraus, dass dieser der Auffassung sei, dass sie
durch erzielte Einnahmen aus Standgeldern, Werbeeinnahmen, Spenden und
ähnliches den veranschlagten Ausgabensatz in Höhe von 10.000,00 EUR um die
erzielten Einnahmen erhöhen dürfen.
Nach Ansicht der
Verwaltung sollten erzielte Einnahmen aus Standgeldern und ähnlichem der
Deckung des Unterabschnittes 7911 - Stadtmarketing dienen. Anders könnte man es
bei zweckgebundenen Spenden (Sponsoring einer Bühne) sehen.
Es muss nun
entschieden werden, ob die Ausgaben bei Haushaltsstelle 7911.5701 in Höhe von
10.000,00 EUR um erzielte Einnahmen erhöht werden kann oder ob diese der
Deckung des Unterabschnittes wie vorgesehen dienen sollen.
Verringerte Deckung
des Unterabschnittes.
Der Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur empfiehlt, dem
Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausgabeansatz in
Höhe von 10.000,00 EUR bei der Haushaltsstelle 7911.5701 kann / kann nicht um
folgende erzielte Einnahmen erhöht werden: Werbeeinnahmen / Standgelder /
zweckgebundene Spenden (Sponsoring)